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Derart weitreichende Beschränkungen der im Grundgesetz festgelegten Persönlichkeitsrechte hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Am Dienstag tagte die Landesregierung und entschied weitere Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus, diesmal bezogen auf die Hilfen für die von Umsatzeinbußen betroffene Wirtschaft. Wirtschaftsminister Bernd Althusmann sagte, das niedersächsische Bruttoinlandsprodukt von rund 300 Milliarden Euro drohe wegen der Corona-Krise um 3 Milliarden Euro zurückzugehen.
Landtagssitzung im Krisenmodus
Nach jetzigem Plan soll der Landtag nächste Woche den Nachtragsetat verabschieden. Eine Zweidrittelmehrheit ist laut Verfassung nötig, um den Ausnahmetatbestand der Schuldenbremse wirksam werden zu lassen. Da von jeder größeren Versammlung eine Ansteckungsgefahr ausgeht, wird nun diskutiert, ob die Fraktionen in reduziertem Umfang antreten, die Staatssekretäre und Mitarbeiter weggeschickt werden und damit ein kleinerer Kreis von Abgeordneten zusammenkommt. Diesen Weg sieht die Verfassung jedoch gar nicht vor, sie erwähnt in Artikel 44 vielmehr, dass in solchen Situationen die Landesregierung eine Verordnung erlässt, die vom Ältestenrat des Landtags abgesegnet werden muss.
Später, wenn die Krise vorüber ist, müsste der Landtag über die Verordnung abstimmen. Bisher ist in den Fraktionen keine Bereitschaft zur Inanspruchnahme dieses Verfassungsartikels erkennbar. Alles andere indes sieht die Verfassung für diesen speziellen Fall einer Infektionsgefahr gar nicht vor.

