21. Nov. 2021 · 
Gesundheit

Einige Besonderheiten deuten sich bei den neuen Corona-Regeln an

Die Zahlen der Corona-Infektionen gehen nach oben, die Dramatik der politischen Entscheidungen in diesen Tagen lässt erahnen, wie beunruhigend die Situation für die Entscheidungsträger ist. Die von der entstehenden Ampel-Koalition auf Bundesebene gewünschte Verpflichtung für Arbeitnehmer, gegenüber ihrem Arbeitgeber Auskunft über die Impfung abzugeben, hat nun auch Folgen für die Behörden im Lande.

Eine Aufhebung der Maskenpflicht in den Klassen 3 und 4 ist mittlerweile wieder vom Tisch. Stattdessen wird sogar über eine Verschärfung der Corona-Regeln diskutiert. | Foto: GettyImages/Drazen Zigic

Regierungssprecherin Anke Pörksen erklärte vor der Landespressekonferenz, jede Behörde werde ihre eigenen Wege zur Kontrolle der 3G-Pflicht finden. Dann gehe es vor allem darum, die nicht-geimpften Mitarbeiter anzuhalten, auf Verlangen einen aktuellen Corona-Test vorzulegen. Welche Qualität dieser Test haben soll und wie die Kontrollen geschehen müssen, soll auf Bundesebene geregelt werden, zuständig ist hier zunächst Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Pörksen erklärte, es werde für die Nicht-Geimpften unter den Mitarbeitern von Behörden und Unternehmen schwieriger, am Gemeinschaftsleben teilzunehmen. Für die Staatskanzlei werde vermutlich die Empfehlung lauten: „Wer kann, sollte wieder im Homeoffice arbeiten.“ Die 3G-Regel werde „konsequent durchgesetzt“. Das heißt, dass jemand ohne Impfung, der am Arbeitsplatz erscheinen will, jeden Tag ein frisches Test-Zeugnis vorweisen muss – ansonsten würde er nach Hause geschickt werden.

Noch sind viele Details der neuen Corona-Bestimmungen, die auf dem am Freitag auch im Bundesrat beschlossenen neuen Infektionsschutzgesetz beruhen, nicht endgültig geklärt. Es deuten sich allerdings schon einige Besonderheiten an:

Unterschiede in den Gaststätten: Wenn ein bestimmter Grenzwert der Krankenhaus-Belastung überschritten wird, kommt es verpflichtend zur 2G-Regel in den Gaststätten. In der Folge kann es zu kuriosen Situationen kommen: Die Gäste müssen alle geimpft sein, das Bedienungs- und Küchenpersonal aber ist dem Arbeitsrecht unterworfen, und dort gilt 3G. Die Mitarbeiter, die die Gäste kontrollieren, müssen also selbst nicht geimpft sein, sie müssen aber gegenüber ihrem Chef ein aktuelles Testergebnis vorlegen können. Nur in den Pflegeheimen und womöglich auch Krankenhäusern, wo eine Impfpflicht für das Personal bevorstehen könnte, sind die Vorgaben für Mitarbeiter der Einrichtungen strenger.

3G-Kontrolle: Kommunen können Hilfe der Polizei anfordern

Kontaktbeschränkungen doch möglich? Bisher gilt in der Landesverordnung eine Kontaktbeschränkung von maximal 25 Personen bei privaten Feiern (ab einem bestimmten Grenzwert), die genesen, getestet oder geimpft sein müssen. Sollte die Krankenhausüberlastung noch extremer werden und die letzte Warnstufe beginnen, sind immerhin Ausgangssperren, das Verbot von Ansammlungen und die Sportausübung nicht mehr als Abwehrschritte möglich (anders als in den alten Vorschriften, die bis zur vergangenen Woche galten). Die Länder können aber eigenständig die Vorgaben verstärken und etwa den Besuch von Pflegeheimen untersagen, bestimmte Freizeitangebote, auch den Besuch von Clubs und Weihnachtsmärkten. Geschäftsschließungen sollen indes nicht mehr möglich sein.

Amtshilfe für die Kommunen: Wie das Innenministerium mitteilt, können die Kommunen Hilfe der Polizei anfordern, wenn es bei der Kontrolle der 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen zu Engpässen kommt. 

Ausnahmen für Jugendliche unter 18 werden wohl bleiben

Ausnahmen für Jugendliche: Wenn eine 2G-Pflicht herrscht, gelten bisher Ausnahmen für Jugendliche unter 18 Jahren. Das soll so bleiben, allerdings vermutet Pörksen, dass diese Grenze im nächsten Jahr auf 12 Jahre abgesenkt werden könnte. „Jugendliche sollten sich auch impfen lassen“, sagte sie. In den Schulen wird über die Aufhebung der Maskenpflicht für Klasse 3 und 4 nicht mehr diskutiert, im Gegenteil wird über weitere Verschärfungen nachgedacht, sagte Ministeriumssprecher Sebastian Schumacher. „Es ist keine Zeit für Lockerungen.“ Acht Schulen sind derzeit bereits geschlossen, da dort viele Corona-Infektionen festgestellt wurden. 

„Impf-Reihenfolge einhalten“: Das Sozialministerium appelliert an Bürger, die dritte Booster-Impfung erst dann anzufordern, wenn die zweite Impfung schon fünf oder sechs Monate zurückliegt. Vorher sei ein hoher Impfschutz noch gegeben, außerdem sollten vorrangig die Gruppen geimpft werden, die schon vor mehr als einem halben Jahr die zweite Impfung erhalten hatten. 

„2G-plus“ als Option: Veranstalter können heute schon die Zugangsregeln verschärfen, indem sie von allen Geimpften zusätzlich auch noch einen negativen Test abfordern. Innenminister Boris Pistorius startet damit schon bei seinen Pressekonferenzen. Dies ist das Hausrecht des Veranstalters. Nicht erlaubt wäre es aber, dass Behörden den Zutritt so reglementieren für Personen, die öffentlich zugängliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #209.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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