Statt Inkompatibilität lieber ein Mitwirkungsverbot?
Eine Erwiderung auf Prof. Mann hat Prof. Meyer vom Landkreistag geschrieben. Zunächst verweist er auf das Recht des Landesgesetzgebers, die geeigneten Schritte zur Abwehr von Interessenskonflikten selbst auszuwählen und festzulegen. Außerdem verweist Meyer auf die „Professionalisierung“ der Kreistagsarbeit, wenn dort verstärkt auch hauptamtliche Bürgermeister Einzug hielten. In diesem Zusammenhang ist der Begriff der Professionalisierung durchaus nicht positiv gemeint. Es entspreche nämlich der Lebenswirklichkeit, dass in den Bundesländern, die eine Bürgermeister-Mitarbeit im Kreistag erlauben, diese auch eine dominante Stellung haben. Das fange schon an mit in der Regel deutlich besseren Ergebnissen bei den Wahlen im Vergleich zu den rein ehrenamtlichen Kandidaten. Hauptverwaltungsbeamte hätten außerdem einen Wissensvorsprung, denn die meisten Vorgänge müssten sich ehrenamtliche Kreistagsabgeordnete zeitintensiv erarbeiten, während Bürgermeister schon kraft Amtes über Angelegenheiten unterrichtet werden, die sich an Schnittstellen von Kreis- und Gemeindearbeit ereignen. Ein Problem trete auf, weil der Landrat bei bestimmten Entscheidungen der Kommunalaufsicht auch den Kreisausschuss einbeziehen müsse – und vor allem die starken und selbstbewussten Bürgermeister würden wohl darauf pochen, einen Sitz in diesem Kreisausschuss zu haben. Meyer geht auch auf den Vorschlag von Mann ein, statt der Inkompatibilität lieber ein Mitwirkungsverbot zu verhängen. Dies sei nicht ratsam, denn es gebe zwischen dem Landkreis und einer kreisangehörigen Gemeinde „eine Vielzahl denkbarer Berührungspunkte und Verflechtungen“, oftmals seien „die rechtlichen und tatsächlichen Interessen der verschiedenen Verwaltungsebenen nicht eindeutig abgrenzbar“.