Olaf Lies, Umweltminister, und Barbara Otte-Kinast, Agrarministerin, sind mit Blick auf die neue Düngeverordnung, die am 3. April den Bundesrat passieren soll, zuversichtlich. In einer von der FDP beantragten Landtagsbefragung meinte Lies, die mit der EU abgestimmte Düngeverordnung könne die Grundlage für eine Verwaltungsvorschrift bieten, mit der dann für jeden landwirtschaftlichen Betrieb genau geprüft und festgelegt werden könne, ob dieser die Düngung einschränken muss oder nicht.
Mit dem sogenannten „Emissionsansatz“ sei das nämlich möglich – also mit der für jeden Bauernhof detailgenauen Erfassung der anfallenden Güllemenge und der Menge des abgegebenen Düngers. So könne der ursprünglich von der EU geforderte Ansatz vermieden werden, dass alle in einem „roten Gebiet“ gelegenen Betriebe pauschale ihre Düngung um 20 Prozent reduzieren müssen. Jörg Bode (FDP) und Christian Meyer (Grüne) kritisierten, im Entwurf der Düngeverordnung selbst sei dieser „Emissionsansatz“ nicht einmal erwähnt worden. Dies ist aus Sicht der Landesregierung aber kein Hinweis darauf, dass dieses Modell nicht zum Tragen kommen könne. Sollte die EU mit der neuen Düngeverordnung Anfang April nicht einverstanden sein, droht Brüssel mit der Auflage von Strafzahlungen wegen Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #039.