Landräte und Oberbürgermeister übernähmen Kontrolle
Sollte es in Niedersachsen zu Engpässen in der Krankenversorgung kommen, weil womöglich nicht ausreichend Beatmungsgeräte für die Intensivbetten der Corona-Patienten bereitstehen, so könnte durchaus ein „Katastrophenfall“ festgestellt werden. Das würde bedeuten, dass die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte dann die Entscheidungsgewalt an sich ziehen müssten, unterstützt von den Polizeidirektionen des Landes. Bisher ist diese Regelung in Niedersachsen noch stark auf regionale Unglücke ausgerichtet – beispielsweise Waldbrände. https://www.youtube.com/watch?v=ZFSdW79PwYQ Das Besondere an der Corona-Krise, nämlich die überregionale Betroffenheit nicht nur im ganzen Land, sondern bundes- und sogar weltweit, wird vom bisher geltenden Gesetz nicht erfasst. Nun war es zufällig so, dass just in den Wochen vor Ausbruch der Corona-Epidemie im Innenministerium Pläne reiften, den Katastrophenschutz neu zu organisieren – auf überregionaler Ebene sollten nicht mehr die sechs Polizeidirektionen zuständig sein, sondern ein eigenes Landesamt sollte entstehen in Loy bei Celle. Triebkraft der Reform, heißt es, sei der Leitungsstab der Feuerwehren, der sich aus den Polizeidirektionen herauslösen und keine untergeordnete Rolle gegenüber den Polizeipräsidenten mehr hinnehmen wolle. Eine andere Frage wäre, ob ein neues Katastrophenschutz-Amt dann auch Durchgriffsrechte auf die Landräte und Oberbürgermeister bekommen könnte. Im Lichte der Corona-Krise dürften diese Fragen, sobald die Krise vorüber ist, noch einmal völlig neu bewertet werden.Bisher gibt es noch keinen Katastrophenfall, doch die Krisensituation hat schon zu einem Kräftemessen zwischen Land und Kommunen geführt, wie diese Beispiele zeigen:
Öffnung von Gartenmärkten: Erst hatte das Land eine „Allgemeinverfügung“ erlassen, in der Bau- und Pflanzenmärkte weiter geöffnet haben durften. Einige Kreise, etwa Osnabrück, wichen davon ab, verschärften ihre Vorschrift und verfügten die Schließung. Als später der Landes-Krisenstab die Schließung allgemein wollte, erließ er eine Rechtsverordnung, an die alle Kreise gebunden waren und ihnen keine Spielraum mehr erlaubten. So war es später auch wieder bei der Öffnung der Märkte. Die allerdings wurde in ihrer konkreten Regelung so spät festgelegt, nämlich erst am vergangenen Freitag, einen Tag vor der Wiederöffnung, dass dies für manche Pflanzenhändler zu spät kam.