
Der Umgang mit streunenden Katzen bleibt ein heikles Thema in Niedersachsen. Die Novelle des Landesjagdgesetzes hat den Freigängerkatzen einen etwas größeren Radius beschert. Erst wenn sie mehr als 350 Meter von Wohnbebauung entfernt verwildert oder wildernd erwischt werden, darf ein Jäger sie erschießen. Tappen die Tiere beim Herumstromern im Wald in eine Lebendfalle, darf ihnen allerdings kein [...]


