Renate Geuter, SPD-Finanzpolitikerin, hegt Sympathien für die Forderung der FDP, die Gehälter von Geschäftsführern öffentlicher Unternehmen, etwa Sparkassen, offen zu legen. Im Landtags-Haushaltsausschuss sagte sie, mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung komme man „offenbar nicht weiter“. Deshalb sei der Vorstoß sinnvoll. Allerdings müssten Grenzen beachtet werden. Wenn es darum gehe, Leitungspersonal für Hochschulen und Hochschulkliniken zu finden, könne zu viel Transparenz womöglich abschreckend sein.

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Adrian Mohr (CDU) meinte, viele solcher Regeln könne das Land gar nicht treffen, da das bundesweit gültige Handelsgesetzbuch hier die Vorgaben treffe. Ähnlich äußerte sich Gerald Heere (Grüne). Christian Grascha (FDP) zeigte sich bereit zu Kompromissen, zumal die rot-grüne Landesregierung derzeit an einem „Transparenzgesetz“ arbeitet.

Dies sieht eine Änderung des Sparkassengesetzes mit dem Ziel vor, dass die Kommune als Träger „darauf hinwirken sollen“, dass die Sparkassenvorstände ihre Gehälter offenlegen. Verpflichtet werden könnten sie dazu nicht, erklärte eine Vertreterin des Finanzministeriums im Haushaltsausschuss. Die Landesregierung sehe überdies eine stärkere Verpflichtung für die Sparkassen kritisch, da dies eine Benachteiligung gegenüber Genossenschaftsbanken bedeuten könne.