Diese Änderungen sind bei der Mietpreisbremse geplant
Stefanie Nöthel, Leiterin der Bauabteilung im Umweltministerium, hat die geplanten Änderungen der Mietpreisbremse in Niedersachsen gestern im Umweltausschuss des Landtags vorgestellt: In Orten, die über eine Ministerialverordnung für fünf Jahre festgelegt werden, darf bei der Wiedervermietung die Erhöhung einen Wert von zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigen. Bei laufenden Vermietungen darf die Erhöhung über drei Jahre 15 Prozent nicht übersteigen (üblich sind sonst 20 Prozent). Außerdem gilt dort eine längere Kündigungsfrist für Mieter, wenn der Eigentümer Eigenbedarf anmeldet.
Die Verordnung soll Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten, und so sollen jetzt Buchholz/Nordheide, Leer, Vechta, Wolfsburg und Buxtehude aus der Beschränkung herausfallen. Neu hinzu kommen aber Gifhorn und Laatzen (Region Hannover). Außerdem soll sie weiter gelten für Braunschweig, Göttingen, Hannover, Langenhagen, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück. Wie Nöthel erklärte, laufen die Anhörungen der betroffenen Kommunen gerade. Wenn diese beendet sind, solle die neue Verordnung in Kraft treten können.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #166.