21. Sept. 2020 · 
Umwelt

Diese Änderungen sind bei der Mietpreisbremse geplant

Stefanie Nöthel, Leiterin der Bauabteilung im Umweltministerium, hat die geplanten Änderungen der Mietpreisbremse in Niedersachsen gestern im Umweltausschuss des Landtags vorgestellt: In Orten, die über eine Ministerialverordnung für fünf Jahre festgelegt werden, darf bei der Wiedervermietung die Erhöhung einen Wert von zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigen. Bei laufenden Vermietungen darf die Erhöhung über drei Jahre 15 Prozent nicht übersteigen (üblich sind sonst 20 Prozent). Außerdem gilt dort eine längere Kündigungsfrist für Mieter, wenn der Eigentümer Eigenbedarf anmeldet. Die Verordnung soll Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten, und so sollen jetzt Buchholz/Nordheide, Leer, Vechta, Wolfsburg und Buxtehude aus der Beschränkung herausfallen. Neu hinzu kommen aber Gifhorn und Laatzen (Region Hannover). Außerdem soll sie weiter gelten für Braunschweig, Göttingen, Hannover, Langenhagen, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück. Wie Nöthel erklärte, laufen die Anhörungen der betroffenen Kommunen gerade. Wenn diese beendet sind, solle die neue Verordnung in Kraft treten können.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #166.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

Artikel teilen

Teilen via Facebook
Teilen via LinkedIn
Teilen via X
Teilen via E-Mail
Alle aktuellen MeldungenAktuelle Beiträge
Lieber Hamburg, Bremen und Berlin - und nicht Göttingen. - Foto: BildPix.de
Göttinger Uni-Präsident bekennt seine Ratlosigkeit zum Zustand der Hochschule
27. Mai 2025 · Klaus Wallbaum3min
Souvenir mit symbolischer Bedeutung: Mini-Boxhandschuh mit dem Pfau, dem Zeichen der Ezîden | Foto: Beelte-Altwig
Ezîden entwickeln Lehrmaterial, wollen aber keinen eigenen Religionsunterricht
26. Mai 2025 · Anne Beelte-Altwig3min
Foto: Nikada/Iryna Minhirova via Getty Images
Dossiers
Papierkram für die Tonne? Rundblick-Serie zum Bürokratieabbau
27. Mai 2025 · Redaktion1min