1. Juli 2018
Inneres

Der Volkstrauertag muss künftig anders als bisher begangen werden

Der Volkstrauertag, der alljährlich Ende November begangen wird, soll künftig anders gestaltet werden als bisher. Das hat der Landesvorstand des „Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge“ jetzt beschlossen. Ein Leitfaden als „Handreichung“ richtet sich an die Kommunen, die bisher relativ selbstständig über die Feiern bestimmen. An dieser Zuständigkeit will der Volksbund auch nicht rühren, allerdings übt er Kritik. „Gedenkfeiern am Volkstrauertag sind immer noch sehr verbreitet, allerdings werden deren Gepflogenheiten und Rituale oft nicht mehr verstanden oder auch abgelehnt. Der Zuspruch aus der Öffentlichkeit und die Wahrnehmung durch die Medien haben stetig abgenommen“, heißt es in den „Leitenden Gedanken“, die der Volksbund unter seinem Landesvorsitzenden Axel Saipa, Regierungspräsident a.D., verfasst hat.

In der Analyse stellt der Volksbund fest, dass sich unterschiedliche Erinnerungskulturen entwickelt hätten – einerseits der Hinweis auf verfolgte Opfer des Nationalsozialismus, so am 27. Januar oder am 9. November, andererseits der auf die deutschen Kriegstoten, für den es den Volkstrauertag gibt. „Bemerkenswert“ sei nun die Kontinuität, in der Jahr für Jahr an die Gefallenen der Kriege erinnert wird. Der Verlust von Angehörigen, Nachbarn und Mitbürgern bewege die Gesellschaft und die Familien bis heute. Da aber immer weniger Menschen leben, die an den letzten Weltkrieg noch Erinnerungen haben, werde die Art und Weise dieser Feiern oft nicht mehr verstanden. „Einige der bisherigen Formen bergen zudem die Gefahr, von Rechtsextremisten vereinnahmt zu werden“, heißt es in dem Papier des Volksbundes weiter. Die Autoren führen aus, dass die Erlebnisgeneration immer kleiner werde und die familiäre Trauer über die Gefallenen in den Hintergrund trete. Zugleich werde die Erinnerung an die Schrecken des Krieges im kollektiven Gedächtnis der Gesellschaft ein Teil der Geschichte. Nun wird vorgeschlagen, im Totengedenken nicht nur die getöteten Soldaten, sondern ebenso Gefangene, Vertriebene, Verfolgte und aus rassenideologischen Gründen ermordete Menschen zu berücksichtigen. Das gelte auch für Menschen, die Widerstand gegen das NS-Regime leisteten und auch für Opfer von Kriegen und Kriegseinsätzen in der Gegenwart. Die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung müssten beim Volkstrauertag wahrgenommen und gewürdigt werden. In vielen Kommunen sei das keine leichte Aufgabe, weil damit die jeweils lokale NS-Vergangenheit berührt wird – und zwangsläufig auch die Geschichten der damaligen Täter aufgearbeitet werden müssten.

Nun regt der Volksbund an, in den Kommunen Arbeitskreise zu gründen, die sich mit der Ausgestaltung der Gedenkfeiern beschäftigen. Wenn es um die Wahl der Hauptredner gehe, sollten nicht immer nur Landrat oder Bürgermeister in Betracht kommen, sondern auch die Vertreter von Vereinen, örtlichen Stiftungen oder Institutionen. Man solle versuchen, auch Jugendliche für die Veranstaltungen verstärkt zu interessieren – etwa über eine Begleitung des Themas im Schulunterricht. Das gelte auch für die Konfirmandenarbeit der Kirchengemeinden. Zeremonien, die einen überwiegend militärischen Charakter haben, seien nicht mehr ausreichend, wenn ein „erweiterter Opferbegriff“ angenommen werde. Wenn Kränze abgelegt werden, müssten die unterschiedlichen Gruppen – Gefallene und NS-Opfer – jeweils gesondert erkennbar bleiben. Bei Mahnwachen müssten Uniformierte und Nicht-Uniformierte, Erwachsene und Jugendliche gleichermaßen auftreten. Sofern man Fackeln zeigen wolle, müssten diese „als feierliche Illumination wahrgenommen werden“. Nur so ließen sich „Assoziationen zu Fackelaufzügen vermeiden“, betont der Volksbund.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #123.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum