8. Jan. 2023 · 
Gesundheit

Der Kampf um den Platz an der Sonne: Wer hat die besten Karten für sein Krankenhaus?

Niedersachsen soll bei der Krankenhausversorgung in acht Regionen aufgeteilt werden. Dagegen gibt es Kritik. | Foto: Canva, Land Niedersachsen, Montage: Rundblick

Mit dem neuen Jahr wird eine schon seit Monaten schwelende Diskussion konkreter: Welcher Landkreis und welche kreisfreie Stadt haben die besten Chancen, eine starke Klinik auf dem eigenen Gebiet zu behalten? Mit dem neuen Krankenhausgesetz hat der Landtag schon im vergangenen Jahr die Voraussetzungen geschaffen – indem die derzeit 169 Krankenhäuser in Niedersachsen in drei Kategorien eingestuft werden sollen. Auf der untersten Basis stehen die Kliniken der Grundversorgung. Damit ein Krankenhaus diesen Status sichern kann, muss eine bestimmte Mindestausstattung gewährleistet sein – was für viele Kliniken schwierig werden dürfte. Darüber stehen die „Schwerpunktversorger“, die höhere Anforderungen erfüllen müssen, und darüber noch die „Maximalversorger“, die mindestens 600 Betten haben müssen und zu den Highlights der Gesundheitsversorgung zählen sollen.

Nun hat Sozialministerin Daniela Behrens die zu der 2022 beschlossenen Gesetzesnovelle passende Verordnung als Entwurf vorgelegt. Darin ist das Land in acht „Versorgungsregionen“ eingeteilt worden. Diese sollen die Grundlage für die Klinikplanung sein. In jeder der acht Versorgungsregionen soll es einen Maximal- oder Schwerpunktversorger geben, also mindestens eine Klinik, die für die aufwendigeren Operationen der Bevölkerung in der Versorgungsregion zuständig wird. Das heißt nun im Umkehrschluss zwar nicht, dass überall dort, wo es mehrere Schwerpunktversorger oder Maximalversorger gibt, diese auf nur noch einen oder wenige reduziert werden müssen. Allerdings kursiert schon die Sorge unter den Kommunalpolitikern, in einer gut ausgestatteten Versorgungsregion womöglich schlechtere Chancen für einen dauerhaften Erhalt oder für die Entwicklungschancen des eigenen Krankenhauses zu haben. Insofern steht die Debatte, die demnächst in den kommunalen Gremien und denen des Landtags geführt wird, schon unter der Überschrift: Nützt die neue Krankenhaus-Verordnung unseren eigenen kommunalen Interessen?

So sollen die acht Versorgungsregionen für Niedersachsen zugeschnitten werden. | Grafik: Land Niedersachen, Bearbeitung: Rundblick

Die acht Versorgungsregionen sollen wie folgt zugeschnitten sein: Zur Region Hannover kommen Nienburg, Schaumburg und Celle hinzu. Zur Region Braunschweig gesellen sich neben der Stadt Braunschweig die Kreise Gifhorn, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel, sowie die Städte Salzgitter und Wolfsburg. In Südniedersachsen kommen die Kreise Göttingen, Goslar, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden und Northeim zusammen. In einem Gebiet „Nord“ werden die Kreise Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg, Stade, Verden und der Heidekreis zusammengefasst. Die Versorgungsregion Lüneburg soll aus den Kreisen Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen und Harburg bestehen, die Versorgungsregion „Nord-West“ wird aus Aurich, Friesland, Leer, Wittmund, Emden und Wilhelmshaven gebildet. Die Region Oldenburg wird erweitert durch die Kreise Ammerland, Cloppenburg, Diepholz, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch und Delmenhorst. Als achte Region kommt Osnabrück hinzu, bestehend aus dem Kreis und der Stadt Osnabrück, außerdem den Kreisen Emsland und Grafschaft Bentheim.

Aus dieser Einteilung folgen Fragen, die demnächst vermutlich die Landespolitik beschäftigen. Kann sich das Krankenhaus in Celle noch weiterentwickeln, wenn der Landkreis zu der mit Schwerpunktversorgern reichlich bestückten Region Hannover zugeordnet wird? Celles Oberbürgermeister Jörg Nigge (CDU) sagt auf Rundblick-Anfrage: „Etwaige Vorteile des vorgesehenen neuen Zuschnitts für die Stadt Celle kann ich bisher nicht erkennen und sehe noch weiteren Diskussionsbedarf.“ Können die Braunschweiger, die mit Vehemenz für ihr Klinikum als Universitätskrankenhaus werben, mit diesem Engagement wenigstens ihr zweites großes Ziel erreichen, nämlich als „Maximalversorger“ und nicht bloß als „Schwerpunktversorger“ anerkannt zu werden? Vor der gleichen Frage steht womöglich auch das Krankenhaus in Lüneburg.

Damit zusammen hängt die Erwartung, dass das Land für die „Maximalversorger“ und die „Schwerpunktversorger“ finanzielle Förderungen eröffnet, die mit ausreichend Geld im Landeshaushalt unterlegt sein müssten. Damit in Verbindung steht auch die Diskussion über eine Landes-Unterstützung für jene Klinikneubauten, die aus der Auflösung von kleinen und unwirtschaftlichen Krankenhäusern folgen – so in Ostfriesland, im Heidekreis, in Diepholz und in Vechta. Eine Landesförderung zeichnet sich bisher klar nur für eines dieser vier Projekte ab, nämlich für den Neubau im Heidekreis. In den Beratungen über den nächsten Nachtragshaushaltsplan 2023 dürfte die Klinikfinanzierung ein wichtiges Thema werden.

Dieser Artikel erschien am 9.1.2023 in Ausgabe #001.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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