
Cyberangriffe auf Krankenhäuser und Verwaltungen sind eine reale Bedrohung für uns alle.
Doch was ist überhaupt eine virtuelle Währung? Vor zehn Jahren tauchten virtuelle oder auch Kryptowährungen erstmals im Internet auf, mittlerweile gibt es über einhundert verschiedene davon. Bitcoin ist dabei die häufigste Währung, gefolgt von Ether und Ripple. Die virtuellen Währungen sind vollkommen legal und erlauben einen bargeldlosen Zahlungsverkehr im Internet. So lässt sich zum Beispiel eine Bestellung bei dem Restaurant-Lieferdienst Lieferando auch in Bitcoin bezahlen.
Wie bei anderen Währungen auch, ist die Grundlage für den Wert einer virtuellen Währung das Vertrauen der Nutzer in diesen Wert. Der Wechselkurs hängt dabei von Angebot und Nachfrage ab und schwankt daher stark. Zurzeit ist ein Bitcoin etwa 7550 Euro wert. Anders als bei normalen Währungen stehen aber weder Staaten noch Banken hinter diesem System, sondern Computerprogramme. „Bitcoin sind nicht kopierbar und nicht einfach weitergebbar“, erklärt Oberstaatsanwalt Frank Lange, Leiter der Zentralstelle Informations- und Kommunikationstechnik bei der Staatsanwaltschaft Verden.
https://www.youtube.com/watch?v=7yDFW49Oy30
Die Anzahl der Bitcoin ist begrenzt und jeder Bitcoin kann nur einmal ausgegeben werden. Sichergestellt wird das durch eine dezentrale Datenbank, die sogenannte Block-Chain. Dort werden alle Transaktionen verzeichnet und eine Verschlüsselungstechnik sorgt dafür, dass immer nur der Eigentümer eines Bitcoins damit arbeiten kann. „Auf jedem Bitcoin werden die Besitzer in Form eines Codes eingraviert“, erklärt Lange. Theoretisch lassen sich also sämtliche Transaktionen auf einem Bitcoin nachlesen. „Wer genau dahintersteckt, bleibt aber unklar.“ Denn die einzelnen Datensätze in der Block-Chain werden kryptografisch miteinander verkettet.
Hacker-Angriffe auf Große Unternehmen und Stadtverwaltungen
Die Materie ist komplex und nur wenige verstehen wirklich, was sich dahinter verbirgt. Das stellt auch die Staatsanwaltschaften vor Herausforderungen. Es kam schon vor, dass ein Informatiker als Sachverständiger einen kompletten Strafprozess begleiten musste, um die technischen Vorgänge für die Richter zu übersetzen. Zudem sei noch ein Entwicklungsschub zu erwarten, erklärt Oberstaatsanwalt Lange. So habe zum Beispiel Facebook angekündigt, demnächst eine eigene virtuelle Währung namens Libra einzuführen. Schweden und die Ukraine prüften zurzeit ebenfalls, eigene Kryptowährungen anzubieten. Erpressungen und Geldwäsche seien die häufigsten Straftatbestände, bei denen Bitcoins eingesetzt werden, sagt Lange. Bekannt geworden sind zuletzt etwa Fälle von erpresserischen E-Mails, bei denen angeblich die Computer der Empfänger gehackt und explizites Material entwendet wurde. Aber auch große Unternehmen wie der Heise-Verlag oder die Stadtverwaltung von Neustadt am Rübenberge wurden kürzlich Opfer von Hackerangriffen in Verbindung mit versuchter Erpressung. In allen Fällen wurde Lösegeld in Form von Bitcoin verlangt. Oberstaatsanwalt Lange geht aber von einer erheblich hohen Dunkelziffer solcher Fälle in der Privatwirtschaft aus, weil betroffene Unternehmen in der Regel nicht damit zur Polizei oder an die Öffentlichkeit gingen.