Klaus Wichmann, AfD-Fraktionschef im Landtag, sieht eine bedenkliche Entwicklung bei den deutschen Landesämtern für Verfassungsschutz. Inzwischen würden diese Dienste die Kategorie „demokratiefeindliche oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ verwenden – ohne aber den Begriff näher definiert zu haben. „Das bringt dann die Gefahr mit sich, dass die Behörde auf Basis dieses Vorwurfs Menschen überwacht und beeinträchtigt. Dabei wäre nicht hinreichend klar, was unter dem Vorwurf überhaupt zu verstehen ist“, sagte Wichmann.

Er hat eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet mit dem Ziel der Aufklärung. Die Bezeichnung „Delegitimierung des Staates“ sei erstmals in der Corona-Zeit verwendet worden und habe sich damals gegen Kritiker der Corona-Politik gerichtet. Bis heute aber, meint Wichmann, sei der Begriff nicht konkretisiert worden – ganz im Unterschied zu Rechts- und Linksextremismus oder zum radikalen Islamismus.
„Eine Behörde wie der Verfassungsschutz hat aber nicht das Recht, einen Gummi-Begriff in die Welt zu setzen“, betont der AfD-Politiker. Die Konsequenz werde dann nämlich sein, dass in unendlich langen Gerichtsprozessen herausgefunden werden muss, gegen wen der Staat unter dieser Bezeichnung vorgehen darf und gegen wen nicht. „Es darf nicht sein, dass auf diese Weise jede Kritik an der Regierungspolitik zur ,Delegitimierung des Staates‘ werden kann.“