Immer wieder gibt es Berichte über Fälle von Menschen, die zwar gut integriert sind, aber irgendwann doch in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen – weil es Probleme mit den Behörden gibt. Die Grünen-Innenpolitikerin Susanne Menge hat dazu jetzt eine Aussprache im Innenausschuss des Landtags durchgesetzt. Die Grünen hatten unter anderem auch eine Änderung der Bestimmungen des Bundesrechts angeregt. Wenn ein Asylantrag abgelehnt worden ist, solle das nicht mehr notwendig bedeuten, dass eine „Sperrwirkung“ für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland daraus folge.
Der Referatsleiter für Asyl- und Ausländerpolitik im Innenministerium, Benjamin Goltsche, reagierte skeptisch auf diesen Vorschlag: Wenn eine Asylantrag abgelehnt wird, hänge das oft mit widersprüchlichen Angaben zusammen, mit manipulierten Angaben oder einen groben Verstoß gegen die Auflage für den Asylantragsteller, selbst für die Beschaffung der nötigen Dokumente zu seiner Identität sorgen zu müssen. Das Vertrauensverhältnis sei dann also meistens gestört, sodass ein Dauer-Aufenthalt kaum begründet werden könne.
Die Grünen-Politikerin Menge hatte von einer Häufung von Fällen hingewiesen, in denen hier lebende Ausländer plötzlich Ärger mit Behörden bekommen und abgeschoben werden sollen. „Das ist oft auch dann so, wenn die Betroffenen die deutsche Sprache beherrschen und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können.“ Der Flüchtlingsrat hat unter dem Motto „Wege ins Bleiberecht“ ein Projekt unter anderem in Hannover, Göttingen und im Kreis Hameln-Pyrmont gestartet, mit dem an den Einzelfällen untersucht werden soll, woran es jeweils gelegen hat. Goltsche erklärte, man müsse diese Ergebnisse abwarten. Auf jeden Fall sehe das rechtliche Instrumentarium in den Ausländergesetzen eine Fülle an Möglichkeiten vor, hier lebenden Menschen den Aufenthalt zu gewähren.
Eines bleibe allerdings in jedem Fall als Leitlinie bestehen: Wer aus einem anderen Land hierher kommt und beispielsweise keine gültigen Passpapiere vorweisen kann, müsse laut höchstrichterlichen Urteilen alles ihm Zumutbare tun, um bei der Beschaffung der nötigen Identitätsnachweise mitzuhelfen. Das führe von Besuch von Botschaften über Anhörungen bis zu Kontaktaufnahmen zu Dienststellen. Eine neue Altfall-Regelung, wie von den Grünen angeregt, sieht Goltsche wegen der schon vorhandenen rechtlichen Instrumente nicht als erforderlich an.
Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums waren Ende März 21.812 geduldete Ausländer in Niedersachsen – also Menschen, die nach dem Ende des Asylverfahrens noch nicht ausgereist sind, dies aber eigentlich müssten. Etwa die Hälfte davon, also 10.600 Personen, leben zwischen vier und sechs Jahren hier. 2300 Personen sind länger als acht Jahre in Niedersachsen, 156 sogar länger als 30 Jahre. Das Bestreben der Grünen ist, diesen Status der Duldung, der die Ausreisepflicht nicht aufhebt, in ein Dauer-Aufenthaltsrecht abzuändern. Dies setzt aber, wie Goltsche hervorhob, für jeden ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Mitwirkungsbereitschaft im Kontakt mit den Behörden voraus.
Viele Flüchtlinge, vor allem solche aus Bürgerkriegsgebieten, sind schwer traumatisiert und leiden unter psychischen Erkrankungen. Die Grünen fordern, dass ihnen eine bessere Hilfe zukommt. Wie Dirk Verleger vom Innenministerium erläuterte, sei der Sozialdienst in den Aufnahmeeinrichtungen darauf spezialisiert und bemühe sich, eine gute Betreuung zu gewährleisten. Es gebe Beschäftigungsmöglichkeiten, aber vom strikten Arbeitsverbot, das laut Asylgesetz des Bundes gilt, gebe es leider keine Chance der Abweichung. Wenn es im weiteren Verlauf der Aufnahme zur Verteilung der Flüchtlinge auf die Kreise und kreisfreien Städte komme, seien die Kommunen gehalten, auf die Belastungen der Menschen Rücksicht zu nehmen und eine ärztliche Versorgung zu gewährleisten. Nach den Worten der Grünen-Abgeordneten Susanne Menge ist es ein Problem, dass oft die Krankendaten nicht elektronisch erfasst werden und damit beim Umzug der Menschen nicht weitergegeben werden können.


