20. Aug. 2026 · 
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Datenschützer mahnt: Auch auf Wahlplakaten müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden

Für die Kommunalwahl in Niedersachsen gelten erstmals neue Transparenzregeln. Ob sich die Parteien an die Vorgaben halten, muss auch der Datenschutzbeauftragte überwachen.

Wer finanziert eigentlich die Wahlwerbung auf Instagram, die einem immer ungefragt ausgespielt wird? Und wer steckt wirklich hinter den Plakaten an den Straßenlaternen? Darauf müssen die Verantwortlichen in den Parteizentralen neuerdings aktiv hinweisen. Die diesjährige Kommunalwahl am 13. September ist die erste Wahl in Niedersachsen, die unter dem neuen Transparenz-Regelwerk der Europäischen Union abgehalten wird. Damit soll sichergestellt werden, dass sich jeder Bürger unkompliziert darüber informieren kann, wer eine politische Kampagne zu verantworten hat und wie die Finanzierungsstruktur dahinter aussieht. Die entsprechende Verordnung ist eine direkte Reaktion auf den Cambridge-Analytica-Skandal. Das britische Unternehmen hatte für politische Kampagnen während des Brexit-Referendums unrechtmäßig Daten von Facebook-Nutzern verwendet, um Werbeanzeigen gezielter ausspielen zu können.

Denis Lehmkemper stellt in der Landespressekonferenz seinen Tätigkeitsbericht vor. | Foto: Kleinwächter

Die korrekte Anwendung der neuen EU-Verordnung beschäftigt hierzulande nun auch Niedersachsens obersten Datenschützer. Erste Beschwerden seien bei der Landesdatenschutzbehörde bereits eingegangen, erklärte deren Leiter Denis Lehmkemper am Donnerstag in der Landespressekonferenz. Dabei sei es weniger um Wahlplakate gegangen als um die Ausspielung von Online-Werbung. Hierfür gelten nun nämlich auch strenge Vorgaben. Lehmkemper weist darauf hin, dass es verboten ist, bei der Auswahl der Adressaten (dem „Targeting“) auf besonders sensible personenbezogene Daten zurückzugreifen. So darf beispielsweise nicht nach politischen Meinungen, Religion, ethnischer Herkunft oder sexueller Orientierung gefiltert werden. Mit einer politischen Partei sei er dazu auf operativer Ebene im Gespräch gewesen und dabei auf Einsicht gestoßen, teilte Lehmkemper mit.

Der Landesdatenschutzbeauftragte erinnerte außerdem daran, dass Parteien deutlich erkennbar darauf hinweisen müssen, wenn sie Bildmaterial verwenden, das mit Künstlicher Intelligenz (KI) bearbeitet oder erstellt worden ist. „Die Effekte können dadurch deutlich verfälscht werden“, warnt Lehmkemper und stellt fest: „Nicht jede Gruppierung macht das so konsequent.“ Während die Datenschutzbehörde des Landes für die Kontrolle des manipulierten „Targeting“ zuständig ist, muss sich um KI-Bilder auf Wahlplakaten die Bundesnetzagentur kümmern. „Ich bedaure, dass die Bundesregierung der Bundesnetzagentur die KI-Aufsicht gegeben hat“, sagt Lehmkemper. Zumindest bei einem regionalen Ereignis wie der Kommunalwahl müssten Beschwerden nun eine aus seiner Sicht unnötige Zusatzschleife drehen, indem er eingehende Beschwerden an die Bundesbehörde weiterleitet.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz beschäftigt den Datenschutzbeauftragten noch auf vielfältige andere Weise. Zum einen hat Lehmkemper im vergangenen Jahr den Regelungsbedarf für KI-Verwendung im öffentlichen Dienst mit Fachleuten ausgelotet und berät die Landesregierung gerade bei der datenschutzkonformen Einführung des Hamburger Behörden-Chatbot LLMoin. Zum anderen stellt man in der Datenschutzbehörde fest, dass Beschwerden aus der Bevölkerung zunehmend unter Zuhilfenahme von KI-Sprachmodellen angefertigt werden. Lehmkemper erklärt damit zum Teil den enormen Anstieg der Eingaben. Mit rund 4000 Beschwerden im vergangenen Jahr habe es einen Anstieg um 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gegeben. Die Fallzahl liegt sogar um ein Vielfaches höher als zu den bisherigen Höhepunkten in den Corona-Jahren 2020 und 2021. Ein Rückgang wird nicht erwartet, die aktuellen Beschwerdeeingänge lassen den Behördenleiter mutmaßen, die Zahl könne in diesem Jahr noch auf 6000 steigen.

Für Lehmkemper sind die KI-generierten Beschwerden ein zweiseitiges Schwert. Die KI könne mitunter fokussierter formulieren, was die Bearbeitung erleichtert. Die schiere Fallzahl macht es aber nicht einfacher zu bearbeiten. Lehmkemper bedauert, dass die Anzahl der Mitarbeiter seiner Behörde zuletzt lediglich von 24 auf 25 angestiegen sei. Der Stellenaufwuchs wiege die zusätzlichen Aufgaben wie etwa die Überwachung der neuen Transparenzrichtlinie nicht auf. Zudem wünscht er sich, bei der Bearbeitung von Beschwerden stärker gewichten zu dürfen. Zwar gewährten die Gerichte den Datenschutzbehörden aufgrund der Masse der Beschwerden ein gewisses Ermessen. Der Datenschutzbeauftragte würde es aber vorziehen, wenn dieser Spielraum auch in der Verordnung gegeben wäre. Dass es zu einer entsprechenden Änderung der Datenschutz-Grundverordnung kommt, glaubt Lehmkemper derweil nicht.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #142.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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