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Die Frontstellung zwischen dem Verständigungsversuch der Regierung auf der einen Seite und dem Volksbegehren auf der anderen hatte monatelang die Landespolitik beherrscht. Die Anhänger des Plebiszits hatten Bayern vor Augen, wo ein entsprechender Plan einen enormen Widerhall bekam und die CSU-geführte Landesregierung zu großem Entgegenkommen in Artenschutzfragen zwang. Auch in Niedersachsen zeigte sich nach dem Start eines Volksbegehrens rasch, dass die Resonanz groß war. Eine Fortsetzung wäre demzufolge also erfolgversprechend. Aber die Minister Olaf Lies (Umwelt) und Barbara Otte-Kinast (Agrar) strengten sich an, ein solches Volksbegehren überflüssig zu machen, indem mit den Umweltgruppen Änderungen von Naturschutz- und Wassergesetz verabredeten und auch die Bauernverbände einbezogen. Zusätzlich wird Geld bereitgestellt, 120 Millionen Euro, mit dem der Ausgleich für Landwirte bezahlt wird, die künftig einen drei Meter breiten Grünstreifen entlang von Bächen und kleinen Flüssen unbewirtschaftet lassen müssen. Strittig war bis zuletzt die Ausnahmeregelung für diesen Grünstreifen: Lies und Otte-Kinast verständigten sich mit den Verbänden, dass solche Ausnahmen in einer Verordnung konkret beschrieben werden sollen. Diese Verordnung soll aber zuvor die Zustimmung von Umwelt- und Agrarverbänden bekommen müssen, heißt es aus Verhandlungskreisen.
