
Hauke Jagau, früherer Präsident der Region Hannover, hat gemeinsam mit dem Hamburger Rechtswissenschaftler Sören Deister das neue „Niedersächsische Krankenhausgesetz“ unter die Lupe genommen. In einem Aufsatz für die „Niedersächsischen Verwaltungsblätter“ findet das Gesetz, das erstmals die Einteilung der Kliniken in mehrere Versorgungsstufen und die Aufteilung der Landesfläche in acht Versorgungsregionen vorsieht, grundsätzlich Lob. Das sei ein Fortschritt in einem so komplizierten und schwer durchschaubaren Gesundheitssystem, das nicht die Genesung der Patienten, sondern die Interessen der Leistungserbringer und Kostenträger in den Mittelpunkt rücke. Bund und Länder, Vorgaben des Sozialrechts und die Finanzierung durch die Krankenkassen stünden im Konkurrenzverhältnis zueinander, alle seien am Gesamtprozess beteiligt.
Jagau und Deister betonen, dass in Niedersachsen auch künftig die Zahl der Klinikbetten eine wichtige Plangröße bleibe. Neu sei, auch eine Klinik aus dem Krankenhausplan herausnehmen zu können, wenn sie die Auflagen und Bedingungen – etwa in Bezug auf die Qualität der Angebote – nicht mehr erbringen könne. Vorgesehen sei überdies, kleine Krankenhäuser in „Regionale Gesundheitszentren“ (RGZ) umwandeln zu können. Was genau diese RGZ sind, ob sie als Kliniken oder vergrößerte Arztpraxen gelten, sei nicht ganz klar. Viele entscheidende Fragen würden leider im Gesetz nicht festgelegt, sie blieben der Rechtsverordnung vorbehalten – damit der Exekutive, nicht der Legislative. Nicht klar geregelt sei leider auch, was passiere, wenn ein Krankenhaus die ihm zugeordnete Versorgungsstufe nicht mehr erfüllen könne. Jagau und Deister sprechen hier von einer „Verschiebung der Risiken und Nebenwirkungen“, und dies lasse „die Bereitschaft für mutige, insbesondere trägerübergreifende Lösungen jedenfalls nicht wachsen“.