22. Juni 2020 · 
P und P

Corona-Krisenstab: Parteiveranstaltungen wieder möglich

Claudia Schröder, Vize-Leiterin des Corona-Krisenstabes, hält große Veranstaltungen von Parteien, Verbänden und Bürgerinitiativen nach der von heute an geltenden Corona-Verordnung wieder für möglich. „Allerdings gilt dann, dass die Abstandsregeln – 1,50 Meter zwischen jedem Teilnehmer – eingehalten werden müssen“, sagte sie. Zwar ist das Verbot von Großveranstaltungen von bisher Ende August auf Ende Oktober verschoben worden, aber Delegiertentreffen zählten weniger dazu, hier gehe es mehr um Konzerte , Festivals oder beispielsweise auch Schützen- und Volksfeste. Für das Auftreten in der Öffentlichkeit ist die Regel verändert worden. Bisher war es Gruppen von Menschen erlaubt, den 1,50-Meter-Mindestabstand zu unterschreiten, wenn sie aus maximal zwei Haushalten stammten. Künftig wird die Erlaubnis erweitert auf bis zu zehn Personen. Das gilt auch für Restaurantbesucher: Maximal zehn Leute können künftig an einem Tisch sitzen, ohne den Mindestabstand einhalten zu müssen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #116.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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