Christian B., nach Verbüßung seiner Strafe aus der Haft entlassener Straftäter, darf doch ins Ausland reisen – wenn er dies will. Zunächst hatte das Landgericht Hildesheim eine fünf Jahre währende "Führungsaufsicht" gegen ihn verhängt, er wurde zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verurteilt. Das OLG Celle änderte das jetzt in einem Punkt: B. muss seinen Wohnsitz nicht zwingend im Inland [...]


