CDU fordert: Regeln im Gesetz über den Verfassungsschutz müssen verschärft werden
Die zunehmenden Bedrohungen durch rechtsextremistische Gewalttäter können nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion nur mit einem gestärkten Landesamt für Verfassungsschutz bekämpft werden. Fraktionschef Dirk Toepffer fordert daher, das Gesetz über den Verfassungsschutz an einigen Punkten zu reformieren: Erstens sollen die Speicherfristen angepasst werden. Nach derzeitigem Recht müssen Einträge über Personen in der Verfassungsschutz-Datei nach drei Jahren gelöscht werden, sofern diese in dieser Frist nicht weiter auffällig geworden sind. Für Minderjährige gilt das schon nach sechs Monaten.
Die Bundes-Regeln sehen nun zwei und fünf Jahre vor, und Toepffer meint, das Phänomen der „einsamen Wölfe“, die nach mehreren inaktiven Jahren plötzlich zuschlagen, spreche für längere Fristen. Zweitens solle der Verfassungsschutz verstärkt auch nachrichtendienstliche Mittel anwenden dürfen, beispielsweise die Wohnraumüberwachung. Auf Bundesebene wird diskutiert, ob auch dem Verfassungsschutz (wie der Polizei) das Anzapfen von Computern (Online-Durchsuchung) und von Handys ermöglicht werden kann. Drittens geht es um eine noch engere Kooperation von Polizei und Verfassungsschutz, denkbar auch die Nutzung gemeinsamer Dateien.
Bisher steht das überlieferte, von den Besatzungsmächten vor 70 Jahren verlangte „Trennungsgebot“ dagegen, Geheimdienst und Strafverfolgungsbehörde sollen verschiedene Bereiche bleiben. Allerdings gibt es in der Praxis bereits eine enge Verzahnung zwischen Polizei und Verfassungsschutz, sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Viertens geht es um einen verbesserten Informationsaustausch bei der Präventionsarbeit, Vereine und Sicherheitsbehörden sollen hier kooperieren – aber schon die Übergabe von Dateien scheitert bislang an den verschärften Datenschutzbestimmungen.
Die CDU möchte auch entschiedener gegen Hass-Botschaften im Internet angehen. Toepffer unterstützt eine Bundesratsinitiative, die Bedrohung im Strafgesetzbuch auch dann als strafbar anzusehen, wenn nicht direkt Gewalt angekündigt, sondern diese nur angedeutet wird. Außerdem solle man darüber nachdenken, ob Nutzer in sozialen Medien dort nur noch Zutritt bekommen, wenn sie sich beim Betreiber anmelden und dort ihren Namen hinterlassen.
Für die „anlassunabhängige Recherche“ im Internet, also die Suche nach dort hinterlassenen Hass-Botschaften und Drohungen, will die CDU sechs zusätzliche Kräfte in den drei Generalstaatsanwaltschaften Celle, Braunschweig und Oldenburg schaffen. „Leider haben wir eine Politik des Wegschauens entwickelt. Das muss aufhören. Wenn die Absender von Hass-Botschaften identifiziert und strafrechtlich verfolgt werden, dann dient das auch dazu, den Leuten zu zeigen, das ihr Tun rechtswidrig ist“, betont Toepffer.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #184.