Bisher sind die Fristen knapp bemessen. Wenn die Polizei jemand als „Gefährder“ einstuft, also als eine Person, die vermutlich kurz davor steht, eine Straftat zu begehen, ist eine maximal zehntägige Präventivhaft denkbar. Im Unterschied zur Untersuchungshaft geht es hier darum, einen Menschen, der noch kein Straftäter ist, von der Vorbereitung für eine kriminelle Tat abzuhalten. Jetzt plant die neue rot-schwarze Koalition, diese Frist bei der Gefahr eines Terroranschlags zu verlängern – auf zweimal 30 Tage mit der Option auf eine noch einmal zweiwöchige Erweiterung. Jedes Mal soll zuvor ein Richter dazu die Anordnung treffen. Gestern wurde im Landtags-Innenausschuss noch einmal über diesen Plan gestritten. Die Vertreter des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) erklärten, „maximal 14 Tage“ seien gerechtfertigt. Wenn es um eine „unmittelbar bevorstehende“ terroristische Straftat gehe, seien bis zu 74 Tage einfach zu lang. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass man eine so lange Frist wählt, um in Ruhe schauen zu können, mit welcher Begründung man anschließend dann eine Untersuchungshaft beantragen kann“, sagte der GBD-Sprecher Christian Wefelmeier. Uwe Schünemann (CDU) entgegnete, schon vom ersten Tag der Präventivhaft an prüfe ein Richter, ob dieser Schritt angemessen sei – damit seien hohe Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch der Haft getroffen. Uta Schöneberg aus dem Innenministerium und Karsten Becker (SPD) meinten, gerade im islamistischen Bereich sei die Tatvorbereitung oft nur kompliziert nachzuweisen, das hänge mit den kompliziert zuzuordnenden Täter-Gruppen und auch mit Übersetzungsproblemen zusammen. Daher brauche man längere Fristen. Stefan Birkner (FDP) und Belit Onay (Grüne) nannten den Koalitionsvorschlag „verfassungswidrig“, Jens Ahrends (AfD) unterstützte die Linie der Großen Koalition.


