Bundesverfassungsgericht löst neue Datenschutz-Prüfung bei Streckenradar aus
Die neue Streckenradar-Kontrolle an der B6 bei Laatzen ist erst wenige Wochen in Betrieb, da gibt es durch das Bundesverfassungsgericht eine neue Debatte um den Datenschutz. Zumindest in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen geht dem Bundesverfassungsgericht der automatische Abgleich von Nummernschildern zu weit. Die Richter in Karlsruhe halten die Anlagen dort teilweise für nicht verfassungskonform. Sie sprechen von einem „Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“.
Noch ist unklar, ob das Urteil auch Auswirkungen auf die Streckenradar-Anlage in Niedersachsen haben könnte. Genau das wird jetzt im Innenministerium geprüft, sagte eine Sprecherin dem Politikjournal Rundblick. Dabei gehe es auch darum, ob es mögliche Auswirkungen auf Formulierungen im Polizeigesetz gebe. Auch bei der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten hat man bereits mit der Prüfung begonnen. „In jedem Fall macht der Beschluss deutlich, dass eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Section Control dringend notwendig ist, wie sie im neuen Polizeigesetz auch vorgesehen ist“, sagte Behördensprecher Johannes Pepping.
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Für FDP-Fraktionsvize Jörg Bode ist mit dem Urteil die Zulässigkeit des Modellversuchs an der B6 neu zu beurteilen. Vor elf Jahren hätten die Verfassungsrichter in einer Entscheidung die kurzfristige Speicherung von sogenannten Nichttreffern noch nicht als Grundrechtseingriff bewertet, dies habe sich mit dem neuen Urteil geändert. „Das Innenministerium muss den Modellversuch jetzt bis zur Neubewertung unverzüglich unterbrechen“, forderte Bode im Gespräch mit dem Rundblick.
Seit Mitte Januar ist die Anlage bei Laatzen in einem Testbetrieb, der über 18 Monate laufen soll. Für den rechtssicheren Regelbetrieb ist eine entsprechende Formulierung im geplanten Polizeigesetz notwendig.