2. Juli 2015 · 
Justiz

Bundesratsinitiative zum Schutz vor Kriminellen in Kliniken

(rb) Hannover/Berlin. Die Tötungsserie in den Kliniken von Oldenburg und Delmenhorst, die bereits auf Landesebene zu einer Reihe von Präventionsmaßnahmen geführt hat, soll jetzt auch auf Bundesebene gesetzgeberische Konsequenzen haben. Auf Vorschlag von Sozialministerin Cornelia Rundt hat das Kabinett jetzt eine Bundesratsinitiative beschlossen, die darauf abzielt, dass kriminelles Handeln in Kliniken schneller unterbunden werden kann. So sollen die Berufsgesetze wie das Kranken- und Altenpflegegesetz dahingehend geändert werden, dass es künftig nicht mehr möglich ist, einer Pflegekraft ein Ersatzdokument für seine Berufsurkunde auszustellen, ohne dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt wird. Festgeschrieben werden soll, dass zunächst Widerrufsgründe geprüft werden. Dazu ist die ausstellende Behörde bislang nicht verpflichtet. Der Gesetzesvorschlag sieht außerdem vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten und Krankenkassen in die laufende Überarbeitung der Richtlinie zum Risikomanagement in Krankenhäusern gezielte Maßnahmen zur Vermeidung vorsätzlichen kriminellen Handelns aufnehmen kann. Die geltende, eher unverbindliche Regelung enthalte keine Kontroll- und Sanktionierungsmöglichkeiten. Künftig soll durch eine Erweiterung der Richtlinie das Risiko vorsätzlichen kriminellen Handelns in Krankenhäusern auf ein Mindestmaß reduziert werden. Auf Landesebene sind als Konsequenz aus der Mordserie etliche Maßnahmen für die Patientensicherheit ergriffen worden. Verwiesen wird u.a. auf die Einführung von Patientenfürsprecher/innen in den Kliniken, ein verbessertes Meldewesen, mehr Kontrolle bei der Arzneimittelausgabe, erweiterte Möglichkeiten bei der Leichenschau sowie eine statistische Erfassung von Todesfällen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #124.
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