12. Okt. 2023 · 
Umwelt

Bundesministerin Lemke will den Abschuss von Wölfen erleichtern

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat am Donnerstag in der Bundespressekonferenz ihre Vorschläge zum künftigen Umgang mit dem Wolf vorgestellt. Ihr erklärtes Ziel sei es demnach, den Abschuss von Wölfen in solchen Regionen zu erleichtern, in denen es vermehrt zu Nutztierrissen gekommen ist. „Ich möchte, dass dort, wo Risse stattgefunden haben, die Wölfe geschossen werden können“, sagte Lemke.

Steffi Lemke | Foto: Screenshot/BMUV

Dazu solle der Rechtsrahmen so gestaltet werden, dass die Abschüsse nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis stattfinden können. Über den bisher geltenden Praxisleitfaden des Bundesamtes für Naturschutz, an dem sich die lokalen Behörden orientieren sollen, sagte die Bundesministerin, dass da etwas herausgekommen sei, „das für die Behörden vor Ort schlecht handhabbar gewesen ist.“

Konkret sollen die Bundesländer nun möglichst schon ab dem Jahreswechsel die Möglichkeit erhalten, bestimmte Problemregionen mit einer hohen Belastung der Landwirtschaft durch den Wolf zu benennen. Diese Regionen könnten sich an Landkreisgrenzen orientieren, aber auch darüber hinausgehen oder an Wolfspopulationen ausrichten. Kommt es dort dann zu einem Angriff von Wölfen auf Nutztiere, soll zunächst ein Rissgutachter zeitnah feststellen, ob es sich tatsächlich um einen Wolf gehandelt hat und ob der zumutbare Herdenschutz gegeben war.

Diese Kriterien sollen Voraussetzung für das weitere Handeln bleiben. Wie die Zumutbarkeit beim Herdenschutz im Detail ausgestaltet wird, bleibe dabei der Definition der Länder überlassen. Lemke räumte ein, dass der Schutz am Deich oder auf der Alm schwerer herzustellen sei als auf flacher Ebene. Langwierige DNA-Überprüfungen sollen zudem nicht mehr vorgeschrieben werden, womit ebenso auch eine zwingende Identifizierung eines Einzeltiers beendet werden soll.

Lemke will handhabbare Regeln

Anschließend soll dann für die entsprechende Region rasch eine pauschale Abschussgenehmigung erteilt werden können. Diese Ausnahme soll dann für 21 Tage gelten, gerechnet ab dem Tag, an dem der Riss stattgefunden hat. Lemke möchte den Ländern diese Möglichkeiten nun einräumen, ohne selbst handeln zu müssen. Eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sei nicht geplant, erklärte sie auf Nachfrage. Auch auf eine Anpassung der FFH-Richtlinie auf EU-Ebene wolle Lemke nicht warten. Sie verwies auf die Ankündigungen der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU), die nicht erkennen ließen, welche konkreten Konsequenzen folgen sollen. Eine turnusgemäße Überprüfung des Schutzstatus des Wolfes stehe für 2025 an.



Lemke wolle aber zügiger Veränderungen einleiten. Deshalb solle nun innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens gehandelt werden. Diesen setzen weiterhin die Länder, erklärte Lemke. Damit aber möglichst einheitlich gehandelt wird, soll der Vorschlag der Bundesumweltministerin auf der nächsten Umweltministerkonferenz Anfang November beschlossen und dann entsprechend von den Bundesländern umgesetzt werden.

Dies könne eine Anpassung der Wolfsverordnungen bedeuten. Es könne aber auch ausreichen, wenn die Länder auf den entsprechenden Praxisleitfaden des Bundesamtes für Naturschutz verwiesen. Dieser soll entsprechend angepasst werden und um eine Mustergenehmigung für den Abschuss ergänzt werden. Lemke bekräftigte, dass es ihr Ziel sei, die Abschusszahlen zu erhöhen und zeitgleich den Wolf zu schützen. Es gehe um eine „Balance zwischen dem Schutz der Weidetiere und dem Schutz des Wolfes“, sagte sie und erklärte, dass es keine sogenannten „wolfsfreien Zonen“ geben werde.

Am Nachmittag wird Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) den Landtag über die Pläne des Bundes unterrichten.

Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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