Franziska Schwarz (SPD), Bürgermeisterin von Bad Gandersheim, muss sich demnächst einer Neuwahl stellen – wenn sie denn noch einmal antreten sollte. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass die Bürgermeisterwahl in der Stadt am 12. September 2021 und die Stichwahl am 26. September 2021 ungültig waren. Das Resultat der Wahl war sehr knapp ausgefallen, und das OVG bestätigte jetzt einen Richterspruch des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 28. Februar 2024, wonach Schwarz im Wahlkampf ihr Neutralitätsgebot verletzt und dadurch das Wahlergebnis womöglich entscheidend beeinflusst habe. Ihre „Gespräche über den Gartenzaun“, die sie in 15 Dörfern angeboten habe und für die es keine konkreten Anlässe gegeben habe, seien nicht klar als Aktionen der Wahlkämpferin erkennbar gewesen. Der Eindruck sei entstanden, sie habe hier als Bürgermeisterin gehandelt. Das aber verstoße gegen die Neutralitätspflicht. Sowohl Schwarz als auch der Rat der Stadt Bad Gandersheim waren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in die zweite Instanz gezogen, das OVG hat nun aber endgültig die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt.