
Gutachten: Zwei Wochen sind viel zu kurz
Die Bürgerinitiative aus Lüchow-Dannenberg hat daher nun ein Gutachten vorgelegt, das sie bei einer Hamburger Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hatte. Darin wurde die Frage behandelt, ob die kurze Frist von zwei Wochen laut Standortauswahlgesetz überhaupt zulässig sei. Die Juristin Michéle John, die das Gutachten ausgearbeitet hat, berichtete gestern in Hannover, dass der Gesetzgeber zwar keine konkreten Fristen vorgeschrieben habe. Sie kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die zwei Wochen, gemessen an den Zielvorgaben des Beteiligungsverfahrens, viel zu kurz seien. Denn laut Gesetz soll die Endlagersuche durch ein „partizipatives, transparentes und selbstlernendes Verfahren“ durch die Öffentlichkeit begleitet werden.Lesen Sie auch: Umweltminister Lies fordert: Suche nach Endlager muss nachvollziehbar sein
Es müsse daher „frühzeitig, umfassend und systematisch über die Ziele, Mittel, den Stand und die Auswirkungen“ unterrichtet werden, erläuterte die Juristin. Die für Mitte Oktober anberaumte Fachkonferenz zu den Teilgebieten sei dabei die erste Möglichkeit für die Öffentlichkeit, teilhaben zu können. Doch dazu müssten die entsprechenden Kommunen, Kreise und gegebenenfalls auch Bürgerinitiativen überhaupt erst einmal wissen, dass sie zu den Betroffenen gehören. Diese Information erhalten sie aber erst mit der Vorlage des Berichts. Und dann benötigten die Betroffenen ausreichend Zeit, damit sie schließlich auf Augenhöhe diskutieren könnten.