Eigentlich gilt für Autofahrer in Niedersachsen eine klare Ansage: Wer auf dem Armaturenbrett einfach so eine Kamera mitlaufen lässt, kriegt Ärger mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz. Beim Erstverstoß droht eine Geldbuße von 500 Euro, im Wiederholungsfall wird daraus schnell das Doppelte. Der LfD akzeptiert allenfalls Kameras, die in einer kurzen 30-Sekunden-Schleife mitfilmen und das Video nur bei einer Erschütterung oder auf ausdrücklichen Knopfdruck dauerhaft speichern. Hat man dann aber doch keinen Unfall gefilmt, muss die Sequenz sofort wieder gelöscht werden.
Richtig wild wird es allerdings unter Punkt 6 in den FAQ zu Dashcams im Straßenverkehr: „Wie kann ich meinen Informationspflichten nachkommen?“ Da empfiehlt die Behörde allen Ernstes gut sichtbare Warnhinweise an Front, Heck und Seiten des Autos, damit andere Verkehrsteilnehmer im Vorbeifahren eine Internetadresse für die DSGVO-Pflichtangaben abtippen können. Nach einem Unfall wiederum sind den Beteiligten gedruckte Merkblätter über ihre Datenrechte auszuhändigen. Und das ist kein Witz, das können Sie in den FAQ tatsächlich nachlesen.
Nun blockierten am vorvergangenen Wochenende 14 Fahrzeuge einer deutsch-niederländischen Hochzeitsgesellschaft mit Warnblinker im Schneckentempo die A2 bei Garbsen. Die Autobahnpolizei stellte vor Ort zwar die Personalien fest, sucht für die Ermittlungen wegen Nötigung aber händeringend nach Genötigten und bittet die Bevölkerung per Öffentlichkeitsaufruf explizit um Dashcam-Aufnahmen.
Auf den ersten Blick wirkt das etwas widersprüchlich, dabei ist die Sache eigentlich ganz einfach: Nach niedersächsischer Behördenlogik ist das Filmen ohne DSGVO-Aufkleber an der Stoßstange strengstens verboten. Es sei denn, es passiert etwas Spektakuläres – dann war die verbotene Aufzeichnung rückwirkend eine Bürgerpflicht.
Fehlt eigentlich nur noch, dass die Polizei demnächst auch die Daten von Blitzerwarnern anfordert. Schließlich meldet kein Gerät verdächtige Hindernisse so präzise wie ein „Ooono“. So wird aus dem Autofahrer, der für den verbotenen Pieper am Lüftungsschlitz eigentlich 75 Euro Bußgeld zahlen müsste, im Handumdrehen ein wertvoller Informant der Ermittlungsbehörden. Bleibt nur zu hoffen, dass die Polizei die autofahrenden Whistleblower anschließend direkt ins Zeugenschutzprogramm aufnimmt – damit sie vor den Geldbußen des Landesdatenschützers sicher sind.

Auch bei der Staatsanwaltschaft Hannover dürfte man derzeit jeden Mitschnitt dankbar entgegennehmen, wenn er nur neue Informationen zu den Korruptionsvorwürfen rund um das Klinikum Lehrte liefert. Nach der ganzen Aufregung, die die Behörde bei der niedersächsischen SPD verursacht hat, muss sie möglichst schnell auch belastbare Ergebnisse vorweisen. Der Fall zieht derweil immer weitere Kreise, wie Sie in der heutigen Rundblick-Ausgabe nachlesen können:
Einen unfallfreien Start in die neue Woche wünscht
Ihr Christian Wilhelm Link


