7. Apr. 2020 · Inneres

Besuche über Ostern sind erlaubt – aber besser zum Spazierengehen

Der Krisenstab der Landesregierung hat am gestrigen Dienstag versucht, die neuen Regeln zum Aufenthalt von Personen in den Wohnungen zu erläutern. Von heute an gilt in Niedersachsen, wie bereits seit dem 22. März die Vorschrift:  „Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“ Einige Tage lang, von vergangenen Freitag bis gestern, hatte es dazu noch eine sehr strenge Ergänzung gegeben: Kontakte auf dem eigenen Grundstück seien „auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes beschränkt“. Nachdem es über diesen Passus in der Landesregierung, vor allem zwischen Staatskanzlei und Sozialministerium, erhebliche Auseinandersetzungen gegeben hatte, wurde er jetzt wieder gestrichen. Damit bleibt für die Landesregierung aber das Problem, das „absolute Minimum“ in der Vorschrift näher definieren zu müssen.

Man setzt auf "die Einsicht in das rechte Maß"

Die Leiterin der Gesundheitsabteilung im Sozialministerium, Claudia Schröder, versuchte am Dienstag in der Landespressekonferenz dazu eine Erklärung. Der Krisenstab habe überlegt, ob man eine Personenzahl nennen soll, sei dann aber zu dem Schluss gekommen, dass dies zu Ungerechtigkeiten führen könne – wenn man etwa eine Grenze bei zwei Kindern, die über Ostern zu Besuch kommen, festlegen würde. Daher setze man „auf die Einsicht in das rechte Maß“. Personen, die in einer Wohnung leben, müssten keinen Abstand halten, da bei ihnen eine Übertragung des Virus sehr wahrscheinlich sei. https://www.youtube.com/watch?v=DW_QFxiCTug Zu solchen Menschen aber, die als Besucher kommen, auch wenn sie Familienangehörige oder enge Freunde sind, müsse man den Abstand von 1,5 Metern einhalten. Denn es sei so, betonte Schröder, dass schon bei einem engen Kontakt über eine Viertelstunde ohne den Mindestabstand die Ansteckungsgefahr sehr hoch sei. Zu überlegen sei deshalb auch, ob sich eine solche Gruppe dauernd in der Wohnung aufhält oder „vielleicht doch besser zum Spazierengehen“ aufbricht. Auch hier müssten jedoch die Regeln für den Aufenthalt im Freien beachtet werden – also maximal zwei Personen, die eng nebeneinander gehen, zu anderen muss eine Distanz von 1,5 Metern gewahrt bleiben. Schröder nannte das „Besuche in einer abgespeckten Form“. Es gelte weiterhin der Appell an alle, auch über Ostern auf Besuchskontakte so weit wie möglich zu verzichten – der Gesundheit wegen.

Lockerungen der Bestimmungen in einigen Punkten

In einigen anderen Punkten hat das Land die Bestimmungen nun noch gelockert: Man darf ausdrücklich auch einen Psychotherapeuten aufsuchen, man darf Hochzeiten feiern mit maximal zehn Personen, sofern diese zur Familie oder zum engen Freundeskreis zählen. Diese Vorgabe gilt auch für die Teilnehmer bei Beerdigungen. Die Begleitung Sterbender wird erlaubt, auch in Altenheimen. Autowaschanlagen dürfen wieder öffnen, allerdings nur bezogen auf den automatischen Teil. Die Vorbehandlung, wenn Mitarbeiter den Wagen abspritzen, muss unterbleiben. Wer gegen die Vorschriften der nun noch einmal überarbeiteten Rechtsverordnung verstößt, riskiert ein Bußgeld – das Beträge bis zu 25.000 Euro ausmachen kann.

Es gibt noch weitere Entscheidungen in der Corona-Krise:

Neue Wertgrenzen: Land und Kommunen dürfen künftig leichter Aufträge vergeben, ohne vorher lange Ausschreibungen zu beachten – bei Bauleistungen bis 3 Millionen Euro (bisher bis zu 150.000 Euro) in beschränkter Ausschreibung, ohne Ausschreibung bis eine Million Euro. Dienst- und Lieferleistungen sind von Vorgaben weitgehend befreit. https://www.youtube.com/watch?v=SQ4xC2cbUQU Rufe nach höherem Pfleger-Lohn: Die Linken-Bundestagsabgeordnete Pia Zimmermann hat Ministerpräsident Stephan Weil und Sozialministerin Carola Reimann aufgefordert, für Alten- und Krankenpfleger einen „spürbaren Corona-Zuschlag“ als Einstieg in eine bessere Entlohnung zu schaffen. Aus einer aktuellen Statistik eines Instituts der Bundesanstalt für Arbeit gehe hervor, dass die Löhne der Krankenpflegehilfe und der Assistenzkräfte in der Altenpflege auf dem letzten und vorletzten Platz im Bundesvergleich liegen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #068.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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