21. Dez. 2017 · 
Finanzen

Beitragsfreie Kita: Was die Landesregierung dafür zahlen will

Das Kultusministerium hat den Kommunen ein erstes Angebot für die Frage unterbreitet, wie die Städte und Gemeinden für den geplanten Wegfall der Elternbeiträge zu den Kindergärten entschädigt werden sollen – nämlich mit Pauschalbeträgen von 126 und 167 Euro. Die rot-schwarze Landesregierung plant, auch das erste und zweite Kindergartenjahr von August an von Elternbeiträgen komplett zu befreien. Da diese Beiträge bisher den Kommunen zugeflossen sind, sollen sie entlastet werden – und zwar nach den Vorstellungen des Kultusministeriums mit festen Kostensätzen. Dies wurde gestern in einem ersten Gespräch zwischen Kommunalverbänden, Kultus- und Finanzministerium vorgetragen. Demnach sollen die Kommunen für jedes Kind, das vier bis sieben Stunden betreut wird, monatlich 126 Euro vom Land erhalten, für jede Betreuung von mehr als sieben Stunden 167 Euro monatlich. Das berechnet sich nach den Vorstellungen des Kultusministeriums so: Im Kindergartenjahr 2014/2015 nahmen die öffentlichen Kindergartenträger insgesamt Elternbeiträge von 106,4 Millionen Euro ein, das entspreche einem monatlichen Elternbeitrag von 122 Euro. Wenn man eine jährliche Kostensteigerung von 1,5 Prozent unterstellt, bedeute das für das Kindergartenjahr 2018/2019 eine Summe von monatlich 140 Euro. Bei 137.345 anspruchsberechtigten Kindern bedeute der Wegfall der Elternbeiträge demnach eine Mehrbelastung des Staates von 225,8 Millionen Euro (je Kindergartenjahr, das von August bis Juli geht). Aus dieser Summe leitet das Ministerium nun die pauschalen Summen für die beiden Betreuungsarten (bis zu sieben und mehr als sieben Stunden) ab. Allerdings halten die Kommunalvertreter die Pauschalerstattung bisher für unzureichend, da mehrere Kommunen bisher ganz auf Elternbeiträge verzichten, andere aber sehr hohe Gebühren verlangen. Außerdem halte das Land die früher gegebene Zusage, die Kommune solle nicht mehr als ein Drittel der Betriebskosten der Kindergärten tragen, nicht mehr ein. Aus den Kommunen kommt deshalb der Vorschlag, die gesamten Betriebskosten der Kindergärten zu erfassen und dem Land davon zwei Drittel zu übertragen. Am 12. Januar wollen Land und Kommunen in einem Spitzengespräch versuchen, eine Einigung zu erzielen – und schon Ende Februar soll ein entsprechendes Gesetz dann im Landtag beschlossen werden, heißt es.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #229.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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