Christian Grascha, FDP-Haushaltspolitiker, hat kurz vor der Landtagsentscheidung zur Anpassung der Beamtenbesoldung das Modell der Landesregierung noch einmal scharf kritisiert. „Das ist verfassungswidrig, und man beschließt es doch, weil man glaubt, es in der nächsten Wahlperiode reparieren zu können. Das ist nicht der Weg, den wir für richtig halten“, sagte Grascha. Die Mehrheit von SPD und CDU beschloss anschließend den Gesetzentwurf. Damit ist nun geregelt, dass das Weihnachtsgeld für Beamte bis A8 auf 1200 Euro steigt, für alle anderen Besoldungsgruppen auf 500 Euro. Der Familienzuschlag für Kinder wird angehoben. Außerdem gibt es den umstrittenen „Familienergänzungszuschlag“ für niedrige Besoldungsgruppen mit zwei Kindern – für den Fall, dass das Einkommen des Beamten und seines Partners einen Mindestbetrag nicht übersteigt. Das Modell sieht vor, dass der Sonderzuschlag sinkt, wenn der Beamte ein höheres Einkommen bekommt.

Grascha sieht darin eine verfassungswidrige Komponente, weil eine Gehaltserhöhung nicht wirksam sei, da im gleichen Umfang dann der Ergänzungszuschlag automatisch abgesenkt werden soll. Renate Geuter (SPD) und Eike Holsten (CDU) widersprachen. Holsten sagte, das Bundesverfassungsgericht setze das Abstandsgebot zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen nur bei den Grundgehältern an, nicht aber bei den Zulagen. Gerald Heere (Grüne) teilte die Einwände der FDP und meinte, einen verfassungswidrigen Vorschlag könne er nicht mittragen. Außerdem sei das Modell der Landesregierung „familienpolitisch bedenklich“, weil mit dem Familienergänzungszuschlag die Alleinverdiener-Ehe begünstigt werde.


