Die gelockerte Schuldenbremse beseitigt Hürden für eine gründliche Reform der N-Bank
Die Reform der N-Bank kann jetzt mit großen Schritten vorankommen. Wirtschafts-Staatssekretär Frank Doods, Vorsitzender des N-Bank-Verwaltungsrates, kündigte für April eine „Kabinettsvorlage“ zu der Reform an. Geplant ist, die Hälfte des Wohnraum-Förderfonds – also rund 450 Millionen Euro – der N-Bank als Eigenkapital zuzuordnen. Damit könnte die N-Bank dann ihren Spielraum zur Kreditvergabe wesentlich ausweiten. Dieser Plan war schon vor einem Jahr entwickelt worden, die Landesregierung kam aber nur langsam damit voran. Ein Risiko lautet, dass bei einer plötzlichen Schieflage der N-Bank das als Eigenkapital verbriefte Wohnraumvermögen zur Haftung herangezogen werden könnte. Dies ließe sich zwar ausschließen, indem festgelegt wird, dass im Notfall das Land direkt Geld in die N-Bank nachschießen müsste. Bisher steckte die Landesregierung hier in einem Dilemma: Das Risiko der Plünderung des Wohnraum-Förderfonds zur Rettung der N-Bank wollte sie nicht eingehen, das Versprechen einer Hilfe des Landes für die N-Bank aber konnte sie wegen der Schuldenbremse nicht abgeben. Folglich stockten die Pläne.
N-Bank-Sprecherin Heinke Traeger (von links), Vorstand Michael Kiesewetter, LPK-Vorstandsmitglied Sophie Mühlmann, Staatssekretär Frank Doods und N-Bank-Vorstandsmitglied Sonja Schwarz. | Foto: Wallbaum
Dies ist nun seit dem 18. März 2025 anders. Im Bundestag wurde beschlossen, den Bundesländern einen begrenzten Spielraum zur Kreditaufnahme zuzugestehen – das wären jährlich für Niedersachsen rund 1,5 Milliarden Euro. Der Bundestagsbeschluss beinhaltet gleichzeitig, dass dem widersprechende Vorschriften in einzelnen Landesverfassungen „außer Kraft treten“ – also auch Artikel 71, Absatz 2 der niedersächsischen Verfassung („Der Haushalt ist ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“). Die ab dem Haushaltsjahr 2026 gültige begrenzte Zulässigkeit von Neuverschuldung für alle Bundesländer kann es also erlauben, dass das Land Niedersachsen ein Versprechen zu einer möglichen Nothilfe für die N-Bank abgibt. Damit ist eine ganz große Hürde bei der N-Bank-Reform aus dem Weg geräumt worden – Dank der Verständigung von CDU/CSU, SPD und Grünen im Bundestag. Der Bundesrat dürfte diese Grundgesetzreform am Freitag billigen, danach kann sie in Kraft treten.