19. März 2025 · 
Finanzen

Die gelockerte Schuldenbremse beseitigt Hürden für eine gründliche Reform der N-Bank

Die Reform der N-Bank kann jetzt mit großen Schritten vorankommen. Wirtschafts-Staatssekretär Frank Doods, Vorsitzender des N-Bank-Verwaltungsrates, kündigte für April eine „Kabinettsvorlage“ zu der Reform an. Geplant ist, die Hälfte des Wohnraum-Förderfonds – also rund 450 Millionen Euro – der N-Bank als Eigenkapital zuzuordnen. Damit könnte die N-Bank dann ihren Spielraum zur Kreditvergabe wesentlich ausweiten. Dieser Plan war schon vor einem Jahr entwickelt worden, die Landesregierung kam aber nur langsam damit voran. Ein Risiko lautet, dass bei einer plötzlichen Schieflage der N-Bank das als Eigenkapital verbriefte Wohnraumvermögen zur Haftung herangezogen werden könnte. Dies ließe sich zwar ausschließen, indem festgelegt wird, dass im Notfall das Land direkt Geld in die N-Bank nachschießen müsste. Bisher steckte die Landesregierung hier in einem Dilemma: Das Risiko der Plünderung des Wohnraum-Förderfonds zur Rettung der N-Bank wollte sie nicht eingehen, das Versprechen einer Hilfe des Landes für die N-Bank aber konnte sie wegen der Schuldenbremse nicht abgeben. Folglich stockten die Pläne.

N-Bank-Sprecherin Heinke Traeger (von links), Vorstand Michael Kiesewetter, LPK-Vorstandsmitglied Sophie Mühlmann, Staatssekretär Frank Doods und N-Bank-Vorstandsmitglied Sonja Schwarz. | Foto: Wallbaum

Dies ist nun seit dem 18. März 2025 anders. Im Bundestag wurde beschlossen, den Bundesländern einen begrenzten Spielraum zur Kreditaufnahme zuzugestehen – das wären jährlich für Niedersachsen rund 1,5 Milliarden Euro. Der Bundestagsbeschluss beinhaltet gleichzeitig, dass dem widersprechende Vorschriften in einzelnen Landesverfassungen „außer Kraft treten“ – also auch Artikel 71, Absatz 2 der niedersächsischen Verfassung („Der Haushalt ist ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“). Die ab dem Haushaltsjahr 2026 gültige begrenzte Zulässigkeit von Neuverschuldung für alle Bundesländer kann es also erlauben, dass das Land Niedersachsen ein Versprechen zu einer möglichen Nothilfe für die N-Bank abgibt. Damit ist eine ganz große Hürde bei der N-Bank-Reform aus dem Weg geräumt worden – Dank der Verständigung von CDU/CSU, SPD und Grünen im Bundestag. Der Bundesrat dürfte diese Grundgesetzreform am Freitag billigen, danach kann sie in Kraft treten.

  • Unverhoffter Geldsegen in Niedersachsen: Schlagartig winken dem Land Zuschüsse und Kreditspielräume. Das 100-Milliarden-Programm zur Infrastruktur, gestreckt über zehn Jahre, würde für Niedersachsen vermutlich jährlich 1 Milliarde Euro bringen. Das ist für Investitionen gedacht. Welche genau erlaubt sind (eventuell Schulen, Hochschulen, öffentliche Gebäude oder Verkehrswege), wird im Ausführungsgesetz stehen, das die künftige Große Koalition noch entwickeln muss. Spannend wird auch sein, in welchem Umfang Rot-Grün im Landtag die dann erlaubte Neuverschuldung von 1,5 Milliarden Euro nutzt oder aufteilt. Denkbar wäre, dass nicht das Land die Kredite aufnimmt, sondern die versprochene, aber bisher wegen der Schuldenbremse nicht realisierte „Investitionsgesellschaft“. Diese könnte alle öffentlichen Gebäude und Liegenschaften übertragen bekommen und verwalten – und auch vieles davon verkaufen. Bisher wird über ein solches Modell noch in der Regierung gebrütet. Würde diese Gesellschaft künftig die jetzt plötzlich gestatteten Verschuldungsrechte des Landes nutzen können, könnte sie zumindest schon mal ihre Arbeit starten.


  • Sparauflagen gelten weiter: Die kurzfristig gelockerte Schuldenbremse verträgt sich nicht besonders gut mit den Sparauflagen, die von Finanzminister Gerald Heere (Grüne) verfügt worden waren. Die Ressorts sind in der Pflicht, die globale Minderausgabe für 2026 titelscharf abzuliefern – was vielen großes Kopfzerbrechen bereitet. Gleichwohl besteht bei Heere und Ministerpräsident Stephan Weil offenbar nicht die Absicht, nach den neuesten Entwicklungen von dieser Vorgabe abzuweichen.


  • Durchwachsene N-Bank-Bilanz: Die N-Bank hat 2024 Fördermittel von rund 1,68 Milliarden Euro vergeben – 21.000 Förderungen hat es gegeben. Das sind gegenüber 2023 allerdings 6000 weniger, mit der Summe aber wird das beste Förderergebnis in der Geschichte des Unternehmens erzielt. N-Bank-Vorstand Michael Kiesewetter zeigte sich mit der Entwicklung zufrieden. Dass in der EU-Förderung manche angebotenen Zuschüsse nicht so stark nachgefragt werden wie erhofft, liege auch an komplizierten Förderbedingungen und Antragsverfahren. Hier sei man bemüht, bürokratische Hemmnisse zu beseitigen, etwa auch durch eine anstehende Reform der Landeshaushaltsordnung.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #054.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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