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Mit der Änderung der Verordnung soll Bürgern auch wieder der Besuch von Landtagssitzungen und Sitzungen der Landtagsausschüsse erlaubt werden. Bisher war diese Möglichkeit nur für Ratssitzungen und Ratsausschusssitzungen der Kommunen vorgesehen, der Landtag blieb ausgeklammert. Das wird jetzt geändert.
Allerdings lässt die räumliche Situation im Landtags-Plenarsaal wegen der Abstandsregeln bislang kaum Besucherverkehr in größerem Umfang zu.
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