An diese Regel müssen sich Friseure nach Öffnung halten
Die niedersächsische Landesregierung will die Öffnung der Friseurbetriebe am 4. Mai an eine Bedingung knüpfen: Bedient werden dürfen im Laden nur jene Kunden, die bereit sind, ihren Namen und ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Es muss dann auch festgehalten werden, zu welchen Zeiten sich der jeweilige Kunde im Geschäft aufgehalten hat. Das ergibt sich aus dem Entwurf der Änderung der Kontaktsperre-Verordnung, der heute verkündet werden soll.
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Hintergrund der Änderung ist das Ziel, bei möglichen Infektionen eine Zurückverfolgung aller Personen zu ermöglichen, die sich zu dem bestimmten Zeitpunkt im Friseurgeschäft aufgehalten haben. Außerdem sollen die Friseure bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.
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Mit der Änderung der Verordnung soll Bürgern auch wieder der Besuch von Landtagssitzungen und Sitzungen der Landtagsausschüsse erlaubt werden. Bisher war diese Möglichkeit nur für Ratssitzungen und Ratsausschusssitzungen der Kommunen vorgesehen, der Landtag blieb ausgeklammert. Das wird jetzt geändert.
Allerdings lässt die räumliche Situation im Landtags-Plenarsaal wegen der Abstandsregeln bislang kaum Besucherverkehr in größerem Umfang zu.
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