(rb) Hannover. Das bisherige Heimgesetz wird durch ein „Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen“ ersetzt. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wird auf Beschluss des Kabinetts nach Abschluss der Verbandsanhörung jetzt in den Landtag eingebracht. Das Gesetz sieht neue Wahlmöglichkeiten für ältere Menschen vor; sie sollen damit sowohl ihre Wohn- als auch ihre Pflegeform frei wählen können und damit selbst bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können, ohne damit ihren gesetzlichen Schutz zu verlieren, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt nach der Kabinettsentscheidung. Damit soll vor allem dem Wunsch älterer Menschen nach innovativen Wohnformen sowie nach einem Leben in einer häuslichen oder dieser ähnlichen Wohnform nachgekommen werden, auch im Fall einer Pflegebedürftigkeit, unterstrich die Ministerin. Ein solches Ziel hatte bereits das Niedersächsische Heimgesetz aus dem Jahr 2011 verfolgt, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hatte. Es sei damit allerdings nicht gelungen, sowohl den Schutz der Bewohner/innen im Heimalltag sicherzustellen und Rechtssicherheit zu schaffen als auch das Entstehen alternativer Wohnformen zu erleichtern, bedauerte Rundt. Vielmehr sei etwa der Ausbau von Wohngemeinschaften behindert worden. Das soll mit dem neuen Regelwerk anders werden, das nun die erforderlichen Rahmenbedingungen setze, um wirkliche Pluralität im Bereich der alternativen Wohnformen zu schaffen, sagte die Sozialministerin. Nach Angaben des Ministeriums gibt es in Niedersachsen aktuell 1778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107 618 Plätzen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #134.