26. März 2019 · 
Inneres

AfD stellt Entwurf für Informationsfreiheitsgesetz vor

Christopher Emden, AfD-Rechtspolitiker, und Stefan Henze, AfD-Wirtschaftspolitiker, haben gestern einen Gesetzentwurf ihrer Fraktion zum sogenannten „Informationsfreiheitsgesetz“ begründet. Es solle künftig jeder Bürger einen Anspruch darauf haben, von jeder Landes- oder Kommunalbehörde oder anderen öffentlichen Stelle Informationen über Verwaltungsvorgänge zu erfahren. Bisher gilt das nur, wenn der Bürger „ein berechtigtes Interesse“ geltend macht, diese Formulierung lasse Ermessensspielraum bei der jeweiligen Verwaltung. [caption id="attachment_39324" align="alignnone" width="780"] Pressekonferenz der AfD - Foto: kw[/caption] Nach AfD-Plänen soll das Auskunftsersuchen bei Landesbehörden kostenlos sein, bei Kommunen soll eine Gebühr verlangt werden können. NDR, Nord/LB, Polizei, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutz, Finanzbehörden, Schulen und Universitäten werden ausgeklammert. Außerdem sollen keine Daten zu Personen oder Geschäftsgeheimnissen preisgegeben werden müssen. Wer das Recht missbraucht und eine Behörde mit Anfragen überhäuft, soll sein Recht nicht wahrnehmen können. Nur noch Bayern, Sachsen und Niederachsen hätten kein solches Gesetz, deshalb werde es jetzt Zeit, sagte Emden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #058.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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