5. Nov. 2023 · 
Inneres

Beamten-Beurteilung nur alle vier Jahre? Berufsverbände reagieren irritiert

Die geplante Überarbeitung der Beurteilungsregeln des Landes weckt teilweise Misstrauen bei Gewerkschaften und Berufsverbänden. Die Landesregierung hatte – wie berichtet – Ende Juni eine gründliche Reform der bisherigen Vorschriften angekündigt und dies mit der fortgeschrittenen Rechtsprechung begründet. Damit dies geschehen kann, soll die eigentlich im Herbst dieses Jahres fällige Regelbeurteilung für einen großen Teil der Landesbeamten (mit Ausnahme der Lehrer, die nur aus besonderem Anlass beurteilt werden) um ein Jahr verschoben werden auf den Herbst 2024.

Doch einige Formulierungen im aktuellen Vorschlag zur „Laufbahnverordnung“, den das Innenministerium an die Berufsverbände weitergeleitet hat, sind dort auf ein verhaltenes Echo gestoßen. Es besteht nämlich der Verdacht, dass die bisher alle drei Jahre fällige Regelbeurteilung für Beamten in Zukunft öfter ausgeweitet werden soll – womöglich auf regelmäßig vier Jahre. „Solche Ideen werden von uns mehrheitlich nicht befürwortet“, sagt Alexander Zimbehl, Landesvorsitzender des Niedersächsischen Beamtenbundes (NBB).

Die offizielle Begründung des Innenministeriums für die geplanten Änderungen verweist auf die Rechtsprechung etwa des OVG Lüneburg oder des Bundesverwaltungsgerichtes. Darin ist jetzt festgelegt, dass die Kriterien für eine Beurteilung (die aufwendig mit Erst- und Zweitgutachtern geschieht) nicht per Verordnung des Landes bestimmt werden können. Dazu sei schon ein Gesetz nötig. Das Beurteilungsverfahren ist stets sehr aufwendig, bindet viele Kräfte in der Verwaltung und fällt umso schwerer, je weniger Fachleute für die immer mehr freien Stellen im öffentlichen Dienst gefunden werden können.

Im Entwurf zur Änderung der Laufbahnverordnung steht nun zunächst, dass die nächste Regelbeurteilung vier Jahre nach der vorigen stattfinden soll – also zum Stichtag Herbst 2024. Dieser Satz entspricht dem, was offiziell verkündet wurde – dass nämlich wegen der Änderung der gesetzlichen Rahmen der Zeitraum um ein Jahr nach hinten geschoben werden soll. Dann jedoch folgen in dem Entwurf zwei weitere Sätze, die Grund sind für Besorgnisse, wie sie von Gewerkschaften und Berufsverbänden geäußert werden: „Die oberste Dienstbehörde kann in begründeten Ausnahmefällen einen abweichenden Beurteilungsstichtag und einen abweichenden Beurteilungszeitraum bestimmen. Die Verlängerung des Beurteilungszeitraums führt nicht dazu, dass die letzte Regelbeurteilung als nicht aktuell anzusehen ist.“

Diese Formulierungen geben nun zu unterschiedlichen Interpretationen Anlass. Während im Entwurf zur Änderung des Beamtengesetzes nicht auf den Beurteilungszeitraum eingegangen wird (im Unterschied zur Lage in anderen Ländern, wo „nicht länger als drei Jahre“ formuliert ist), schlägt das Innenministerium für die eigene Verordnung vor, den Zeitraum „in begründeten Ausnahmefällen“ auszudehnen. Auch nach vier Jahren, heißt es hier, könne die Beurteilung „noch aktuell“ sein. Gleichzeitig ist davon die Rede, dass die sogenannten „Anlass-Beurteilungen“, bei denen Beamte außer der Reihe von ihren Vorgesetzten bewertet werden können, nur noch begrenzt vergeben werden sollen – für Beamte, die in ein höheres Amt befördert worden sind oder für solche, die schon mehr als zwei Jahre lang eine höherwertige Tätigkeit ausgeübt haben.

Nun gibt es bei Gewerkschaftsvertretern die Sorge, dass niedersächsische Beamte künftig vertröstet werden können. Das wäre etwa möglich, indem die Zeiträume der letzten Beurteilung gestreckt werden und sie damit bei einer Bewerbung auf neue Stellen gegenüber Beamten aus anderen Bundesländern, die aktuellere Beurteilungen vorweisen können, ins Hintertreffen geraten. Beurteilungen könnten also, so lautet die Befürchtung, künstlich in die Länge gezogen werden, damit die Dienststellen von der aufwendigen Bewertungsarbeit entlastet werden. Die Leidtragenden könnten die Beamten sein. „Bei einem verlängerten Beurteilungszeitraum wird es immer schwieriger, treffende Rückschlüsse auf ein aktuelles Leistungsbild der Betroffenen zu bekommen“, sagt etwa Alexander Zimbehl, Landesvorsitzender des Beamtenbundes.


Dieser Artikel erschien am 6.11.2023 in Ausgabe #191.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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