Keine zwingenden Gründe
Die FDP hatte das Thema Wählen ab 16 Jahren wieder in den Landtag eingebracht, nachdem ein entsprechender Antrag der SPD und Grünen wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr endgültig im Parlament behandelt worden war. FDP-Fraktionschef Stefan Birkner begründete den neuen Vorstoß damit, dass jeder Bürger der Verfassung zufolge das Recht auf politische Beteilung hat und Einschränkungen nur sehr eng gefasst werden dürften. Zwingende Gründe, warum man den 16-Jährigen das Wahlrecht verwehre, obwohl viele von ihnen schon die erforderliche geistige Reife besäßen, gebe es aus seiner Sicht jedoch nicht. „Die gesellschaftliche Entwicklung vermittelt aus unserer Sicht klar den Eindruck, dass 16-Jährige mehrheitlich dazu in der Lage sind, das aktive Wahlrecht verantwortungsvoll zu nutzen.“ Die CDU dürfe sich dieser Entwicklung jetzt nicht verschließen. Lesen Sie auch:- Wählen schon mit 16? Eine wichtige Frage, aber keine Gewissensfrage
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