(rb) Wie gut ist Niedersachsen eigentlich vorbereitet auf radikalisierte junge Muslime und Konvertiten, die mit der Terrororganisation „Islamischer Staat“ sympathisieren oder bereits für sie aktiv sind? Gleich nach den Anschlägen auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ Anfang des Jahres, die ganz Europa als regelrechten Weckruf aufgenommen hat, setzte Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz eine Expertenkommission ein, die „Arbeitsgruppe Islamistische Radikalisierung“ (AGiR), die genau diese Frage beantworten soll. Das sechsköpfige Gremium unter Federführung des Landespräventionsrates, dem hochrangige Vertreter/innen des Justizministeriums und der bei der Staatsanwaltschaft Hannover angesiedelten Zentralstelle zur Bekämpfung des politisch und religiös motivierten Terrorismus ist zu einem klaren Ergebnis gekommen : Vergleichsweise gut aufgestellt ist das Land in der Strafverfolgung und im Strafvollzug, großer Handlungsbedarf besteht jedoch noch im Bereich der Prävention.
In der Strafverfolgung ist es nach Angaben der Justizministerin vor allem die genannte Zentralstelle, die als Ansprechpartnerin für das Landkriminalamt die Fäden zusammenführt und gleichzeitig den Kontakt zu den mit der Bekämpfung des Terrorismus befassten Dienststellen auf Bundes- und Landesebene hält. Darüber hinaus bestehen in Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg Staatsschutz-Staatsanwaltschaften, die die hannoversche Zentralstelle unterstützen. Dort sind derzeit 14 Ermittlungsverfahren gegen 16 Beschuldigte anhängig, bei denen es um den Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geht. Weitere neun Verfahren der Staatsanwaltschaft Hannover hat mittlerweile der Generalbundesanwalt übernommen; hier geht es um den Anfangsverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Im Justizvollzug gibt es dagegen bislang noch keinerlei Erkenntnisse, dass sich Strafgefangene in einer Haftanstalt des Landes radikalisiert haben könnten. Dennoch wird die Gefahr gesehen, betonte Dr. Arne Wieben, Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde, der als Projektleiter in der AGiR vertreten ist. Nach den bereits vorliegenden Handlungsempfehlungen sei das Thema der Radikalisierung hinter Gittern konzeptionell bereits umfassend bearbeitet. Der Vollzug könne auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Erkennen und im Umgang mit problematischen Gruppierungen wie Rechts- und Linksextremisten sowie organisierter Kriminalität aufbauen. Derzeit sitzen in Niedersachsen drei Personen wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zu einer islamistischterroristischen Vereinigung bzw. deren Unterstützung in Untersuchungshaft, weitere sechs stehen wegen ihrer islamistischen Überzeugungen unter besonderer Beobachtung.
Nach Wiebens Angaben spielt auch im Vollzug die Prävention eine große Rolle. Neben dem Sprachunterricht für die zumeist jungen muslimischen Häftlinge bestehe in der Jugendanstalt Hameln eine Kooperation mit der „Violence Prevention Network“ (VPN), einer Nicht-Regierungsorganisation, die Trainingsmaßnahmen anbietet – sowohl für die Gefangenen („Abschied von Hass und Gewalt“) als auch für die Bediensteten („Interkulturelle Kompetenz Radikalisierung“), die die Häftlinge aber auch nach deren Entlassung weiter betreut. Dazu kommt die seit 2014 bestehende Zusammenarbeit mit derzeit 36 muslimischen Seelsorger/innen, die jeweils einer JVA fest zugeordnet sind. Eine erste Evaluation ihres Einsatzes soll nach zwei Jahren erfolgen.
Was die klassische Prävention, sprich die Vermeidung radikaler Tendenzen unter jugendlichen Muslimen betrifft, steht Niedersachsen jedoch noch am Anfang. „Es gibt kein Erweckungserlebnis“, erklärte Erich Marks, Geschäftsführer des Landespräventionsrates und Leiter der AGiR. Radikalisierung sei in der Regel ein über Jahre andauernder Prozess. Man sei noch damit beschäftigt, ein umfassendes Lagebild über die Tätigkeit der einschlägigen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen zu erstellen, mit denen Kooperationen angestrebt werden. Zum Thema Radikalisierung habe in der länderübergreifenden Zusammenarbeit der Präventionsräte aber noch keinerlei Austausch stattgefunden. Hier sehe die AGiR noch Verbesserungspotenzial. Gedacht wird an Maßnahmen nach dem Vorbild der „Aussteigerhilfe-Rechts“, Rückkehr-Programme für IS-Kämpfer aus Kriegsgebieten und Aktivitäten in der Gewalt- und Konfliktforschung. azDieser Artikel erschien in Ausgabe #129.