(rb) Die bisherige Begründung für die Ausdehnung der Plenarwochen von jeweils drei auf vier Beratungstage, der Landtag müsse einen Berg von Entschließungsanträgen aus den Ausschussberatungen abarbeiten, hat den Eindruck vermittelt, als handele es sich bei dem Beschluss des Ältestenrates um etwas Vorübergehendes. Die jetzt von den Regierungsfraktionen eingebrachte Änderung der Geschäftsordnung des Landtags zeigt jedoch, […]

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