Das Innenministerium hat Briefe an mehrere Kommunen verschickt – und damit erhebliche Verärgerung ausgelöst. „Mit völligem Unverständnis“ nehme an den Vorgang auf, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags (NST), Jan Arning, auf Anfrage des Politikjournals Rundblick.

In den Schreiben hatte sich der Leiter des Referates für Rückkehrmanagement und Flüchtlingsangelegenheiten bei mehreren Städten beschwert, dass die Quote der ausreisepflichtigen Personen, die abgeschoben wurden, Ende 2018 bei weniger als 20 Prozent gelegen habe. „Ein solcher Wert rechtfertigt die Annahme, dass Potenziale zur Optimierung der Aufenthaltsbeendigung auch auf der kommunalen Ebene bestehen. Daher halte ich es für geboten, dass Sie Ihre bisherigen Bemühungen im Bereich der Aufenthaltsbeendigung überprüfen, um künftig Verbesserungen für eine konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht zu erzielen.“

Große Zahlen-Unterschiede bei den Kommunen

Diese Hinweise, pauschal und ohne konkrete Beschreibung formuliert, werden beim Städtetag offenbar als ein Akt der Frechheit des zuständigen Referatsleiters aufgefasst. NST-Hauptgeschäftsführer Jan Arning sagt dem Rundblick: „Das Ministerium lässt die Fakten fahrlässig außer Acht und schiebt den Kommunen die alleinige Verantwortung für die schlechten Zahlen zu. Das lassen wir so nicht stehen!“ Als Gründe für gescheiterte Abschiebungen führt der Städtetag an, dass die Betroffenen medizinische Reiseunfähigkeit behaupten, die schwer nachprüfbar sei, dass Reisedokumente fehlen, die Erlasslage in Einzelfällen unklar bleibe, lange Härtefallverfahren Zweifel aufkeimen lassen und Personen untergetaucht sind, sodass Abschiebehaft kaum beantragt werden könne.

Im Schreiben des Innenministeriums ist davon die Rede, dass die Erfolgsquoten der versuchten Abschiebungen je nach Landkreis und kreisfreier Stadt erheblich voneinander abweichen – das reiche von 100 Prozent in bestimmten Kommunen und lediglich 1,79 Prozent in anderen. Rund 6000 Abschiebepläne soll es in Niedersachsen im vergangenen Jahr gegeben haben, aber nur in einem Viertel der Fälle hätten die abgelehnten Asylbewerber tatsächlich das Land verlassen müssen.