Im Landesrechnungshof (LRH) geht die Sorge um, die noch amtierende rot-grüne Landesregierung wolle mit der neuen Organisation des Hochschulklinik-Umbaus die klaren Verantwortlichkeiten verwischen. Gestern hat die Prüfbehörde aus Hildesheim ein Positionspapier verschickt, das wie ein dringender Mahnruf klingt: „Wir raten davon ab, ohne ein gründlich durchdachtes Gesamtkonzept vorschnell Tatsachen zu schaffen“, heißt es in dem vierseitigen Konzept.

Hintergrund sind Überlegungen des Wissenschaftsministeriums, für die Umbauten und Sanierungen der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) zwei eigenständige Baugesellschaften zu gründen. Diese sollen zwar nach den im vergangenen Juli von Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajic (Grüne) erläuterten Plänen einem Aufsichtsrat unterstehen, in dem Vertreter von Wissenschafts- und Finanzministerium die Mehrheit haben. Dies waren seinerzeit aber nur erste Gedanken.

Besser wäre eine Baugesellschaft, meint der Rechnungshof

Im Rechnungshof besteht nun nach Informationen des Politikjournals Rundblick die Befürchtung, der Einfluss und die Durchschlagskraft der Vertreter des Landes könne zu gering ausgeprägt sein. So heißt es im Positionspapier, die Gesellschaften sollten „erst gegründet werden, wenn die Gesamtkonzeption steht und klar ist, welche Aufgaben die Gesellschaften übernehmen sollen“. Die Hildesheimer Behörde plädiert im Übrigen nicht für zwei, sondern für eine einzige Baugesellschaft, die für beide Projekte klare Ziele vorgibt und Entscheidungen trifft – mit einer starken Führung an der Spitze.

Nach LRH-Vorstellungen kann nur ein solcher Schritt gewährleisten, dass die Klinikleitungen in Hannover und Göttingen nicht die bestimmenden Kräfte in den Bauprojekten werden. Gerade gegenüber den Verantwortlichen der MHH herrschen im Rechnungshof große Vorbehalte, seit bekannt wurde, dass es in den vergangenen Jahren eine Reihe von Fehlplanungen und Pannen gegeben hat.

Im LRH-Positionspapier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, „dass ein dringender Handlungsbedarf besteht und sich Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen dürfen“. Ob der bestehende Masterplan der MHH und der Generalentwicklungsplan der UMG den Anforderungen an eine bauliche Entwicklungsplanung mit einzelnen Bauabschnitten genügten, bezweifeln die Rechnungsprüfer. Sie halten diese beiden Konzepte nicht für detailliert genug. Eine „Gesamtsteuerung“ der beiden Großprojekte sei „zwingend erforderlich“. Dazu sei entweder eine einzige Baugesellschaft anstelle der bisher vorgesehenen zwei oder aber eine „Dachgesellschaft“ notwendig. Bausachverstand müsse dort ebenso gebündelt werden wie juristischer Fachverstand – kritisch beurteilen die Prüfer die gängige Praxis der Landesregierung, mit den rechtlichen Detailfragen ein auswärtiges Anwaltsbüro zu beauftragten. Außerdem wirbt der Rechnungshof dafür, einen „Totalunternehmer“ für die Umsetzung des Vorhabens vorzusehen, dadurch würde sich der Personalbedarf für die Baugesellschaft selbst vermindern, außerdem gebe es klarere Verantwortlichkeiten, als wenn man einen „Generalunternehmer“ engagieren würde.

Besonders reibt sich der Landesrechnungshof an einer Überlegung aus der Landesregierung, die geplanten beiden Baugesellschaften über einen Fachausschuss zu steuern, der aber keine direkten Durchgriffsmöglichkeiten auf die Baugesellschaften selbst haben soll. „Es gäbe dann wieder keine klaren Verantwortlichkeiten und keinen Letztentscheidenden“, schreiben die Autoren des LRH-Papieres. Außerdem drohten mit zwei Gesellschaften „unwirtschaftliche Doppelstrukturen“. Auf Anfrage des Politikjournals Rundblick lehnte Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajic eine Stellungnahme zu den Positionen der Hildesheimer Behörde ab. Zunächst, teilte eine Sprecherin mit, müssten die Landtagsabgeordneten unterrichtet werden.