Zahlungen an die NBank: Schnäppchenjäger in der Staatskanzlei
„Soziale Innovation“ – so nennt sich ein neues Programm der Landesregierung, das wie üblich über die NBank abgewickelt wird. Dabei geht es um „innovative Projekte zur Anpassung von Unternehmen und Arbeitskräften an die gesellschaftlichen Veränderungen“, wie es recht allgemein auf der Internetseite der Förderbank heißt. Hinzu kämen „innovative Vorhaben, um den Zugang zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zu verbessern und zu sichern“. Für die NBank wird das Programm allerdings voraussichtlich zu einem Minusgeschäft. Denn die Staatskanzlei möchte zwar gerne das Programm, allerdings möglichst wenig dafür bezahlen.
In der Regel laufen die Verhandlungen über die sogenannte „Technische Hilfe“ relativ reibungslos ab. Das Prinzip ist einfach: Die Ressorts konzipieren Förderprogramme, die die NBank dann in die Praxis umsetzt. Dafür bekommt die Förderbank die „Technische Hilfe“. Die Bank berechnet mithilfe eines mathematischen Systems die nötigen Mitarbeiterkapazitäten (MAK) für das jeweilige Programm und verständigt sich dann mit den Ministerien über die Kosten.
In diesem Spätherbst kam es zwischen NBank und Staatskanzlei allerdings zu Irritationen wegen der Finanzierung dieser Leistungen. Die Staatskanzlei setzte die Mitarbeiterkapazität für das Programm „Soziale Innovation“ für die kommenden beiden Jahre deutlich niedriger an als die NBank in ihrer Planung. Das geht aus Unterlagen hervor, die dem Politikjournal Rundblick vorliegen. Demnach ging die NBank von durchschnittlich 3,2 Mitarbeitern aus, die benötigt werden, um die Aufgaben zu erledigen. Die Staatskanzlei allerdings rechnete anders und halbierte die Zahl auf nur noch 1,76. Man könnte von „mathematischer Innovation“ in der Planckstraße sprechen.
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Darüber wunderte man sich auch im Wirtschaftsministerium. „Eine einseitige Reduzierung der Plan-MAK der Staatskanzlei für 2017 in Höhe von 3,2 MAK auf 1,76 MAK zu Lasten der Zahlungsverpflichtungen der anderen Ressorts kann nicht erfolgen“, hieß es in einer Mail an die Staatskanzlei, und weiter: „Dies auch vor dem Hintergrund, dass die aktuell nachgewiesenen MAK-Zahlen der Staatskanzlei bei 5,39 liegen.“ Und auch in einer E-Mail der NBank an die Staatskanzlei wurde darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiterkapazitäten für das Jahr 2017 nicht reduziert werden könnten, „da bisher keine Veränderungen im Verfahren oder den Förderbedingungen wirksam werden“.
Nun geht es im Vergleich zum Gesamtaufkommen eher um „Peanuts“. Die Staatskanzlei dürfte mit ihrem Manöver zwischen 30.000 und 40.000 Euro im Jahr sparen. Zum Vergleich: Allein bei der „Technischen Hilfe“ zahlt das Wirtschaftsministerium 2,1 Millionen Euro an die NBank, das Sozialministerium mehr als 800.000 Euro. Es ist eher eine Frage des Prinzips. Bei der NBank heißt es, bei der „Sozialen Innovation“ handele es sich zwar um einer eher kleines Programm. „Schlank und einfach“ – das habe man sich vermutlich in der Staatskanzlei gedacht. Dennoch sei es kein einfaches Programm und entsprechend aufwendig in der Abwicklung. Dieser Aufwand in der Umsetzung habe nun mal seinen Preis.
Günstiger werden gerade die EU-geförderten Programme in der Regel ohnehin nicht. Experten beklagen, dass man im Zweifel inzwischen immer mehr Mitarbeiter braucht. Denn die Anforderungen der EU werden immer größer, zum Beispiel bei den Nachweispflichten. Die NBank wird nun den Fehlbetrag aus dem Gesamtetat gegenfinanzieren müssen. Gut, dass es in der Summe nur um „Kleinkram“ geht, wie es aus Kreisen der Landesregierung heißt. Das neue Programm wird damit für die NBank zu einem leichten Ärgernis, für die Staatskanzlei dagegen zum „Schnäppchen“. (MB.)