Wohlfahrtspflege in Niedersachsen steht vor Neuordnung
Die Zuschüsse für die Verbände der Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, die jährlich 21 Millionen Euro ausmachen, werden künftig womöglich viel komplizierter geregelt als bisher. Es droht damit ein bürokratischer Mehraufwand für die Verbände. Ursache dafür ist ein Verfahren bei der EU, das vom privaten Pflegeverband VDAB angestrengt worden war. Der VDAB hatte sich gegen die von Rot-Grün mittlerweile gesetzlich festgeschriebenen Zuschüsse aus Toto-Lotto-Mitteln gewandt, weil er sich als private Konkurrenz zur Freien Wohlfahrtspflege (Paritätischer Wohlfahrtsverband, DRK, Caritas, Diakonie und Arbeiterwohlfahrt) benachteiligt sieht.
Inzwischen hat es, wie der NDR berichtete, ein klärendes Gespräch zwischen dem Sozialministerium und der EU-Kommission gegeben. Das Ergebnis ist zunächst erleichtert von den Wohlfahrtsverbänden aufgenommen worden: Weil sie die staatliche Förderung schon seit 1956 erhalten, also schon vor Gründung der EU, hat diese Bestandsschutz und ist wettbewerbsrechtlich nicht anzufechten. Allerdings dringt die EU für die Zukunft auf eine neue rechtliche Basis für die Berechnung. Danach sollen die EU-Regeln zu „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ (Dawi) verbindlich werden. Weil diese Dawi-Regeln streng sind, wird nun in der Landesverwaltung über einen möglichen bürokratischen Mehraufwand spekuliert. Toto-Lotto-Mittel dürften von den Wohlfahrtsverbänden künftig nicht mehr für Bereiche eingesetzt werden, in denen sie im Wettbewerb mit möglichen privaten Anbietern stehen. Das könnte etwa private Pflegedienste betreffen, den Betrieb von Pflegeheimen und Angebote wie „Essen auf Rädern“.
Nicht betroffen und damit weiterhin bezuschussbar wären Bereiche wie Schuldnerberatung, Sozialstationen und andere Einrichtungen, die gemeinhin als unwirtschaftlich gelten. Außerdem werden womöglich „Betrauungsverträge“ nötig, die das Land mit den Verbänden jeweils einzeln abschließen müsste und die den genauen Leistungsumfang beschreiben. Dies wäre gegenüber der bisherigen Praxis, der pauschalen Zuweisung an die Verbände, eine erhebliche Änderung und vielleicht auch Belastung. Die Verbände müssten künftig wohl auch detaillierter als bisher belegen, wie sie das vom Land eingenommene Geld verwenden.