Wer auf komplexe Fragestellungen einfache Antworten geben will, macht sich verdächtig. Auf die drängenden Fragen zur Zukunft der Landwirtschaft will Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) deshalb nicht mit einer einfachen Antwort aus ihrem Ministerium reagieren. Anliegen der Ministerin ist es, die Landwirtschaft „wieder in die Mitte der Gesellschaft zu führen“. Und die gesellschaftlichen Erwartungen sollen mit der landwirtschaftlichen Realität in Einklang gebracht werden – beziehungsweise umgekehrt. Es geht um das gegenwärtige Dilemma der Landwirte: Entweder bestehen sie am Markt und enttäuschen den Verbraucher. Oder sie genügen den Ansprüchen der Verbraucher, aber können sich am Markt kaum durchsetzen – denn ihre Produkte würden dann zu teuer.

„Landwirtschaft.Ernährung.Zukunft – was kommt morgen auf den Tisch?“ lautete der Titel des Abschluss-Konvents zum Gesellschaftsvertrag. | Symbolfoto: Jakob Brüning (2), Niklas Kleinwächter

Diesen gordischen Knoten wollte Otte-Kinast nun nicht mit aller Kraft zerschlagen. Ihr Ziel war es vielmehr, ihn in einem komplexen Prozess, der alle Betroffenen mitnehmen soll, langsam zu entflechten. Fast auf den Tag genau zwei Jahre, nachdem Otte-Kinast erstmals öffentlich den Fahrplan für ihren „Gesellschaftsvertrag für die Zukunft der Landwirtschaft“ vorgestellt hat, wurde der Prozess am Montag zu einem vorläufigen Ende gebracht. Doch als Endpunkt sollte die Veranstaltung nicht verstanden werden; es war ein Abschluss und ein Auftakt zugleich.

An dem großen Interesse sieht man, dass Sie alle den festen Wunsch haben, der notwendigen Transformation mehr Nachdruck zu verleihen. Sie haben sich entschieden, Teil der Lösung zu sein!

Barbara Otte-Kinast, Agrarministerin

Mehr als 70 Teilnehmer waren beim Online-Konvent mit dabei, worüber sich die Ministerin sehr freute. Denn jeder dieser 70 Teilnehmer habe sich entschieden, „Teil der Lösung zu sein“, sagte sie zu Beginn. Ganz so einfach war es mit der Lösung dann aber nicht. So komplex wie die gesamte Problemstellung, so komplex war auch das Verfahren als solches. Der Prozess des Gesellschaftsvertrages startete vor anderthalb Jahren, im Frühjahr 2021. Zuerst haben mehr als 300 Menschen einen achtteiligen Fragenkatalog beantwortet, woraus ein Projektteam des Ministeriums weitere Thesen ableitete. Es folgten ein Podcast der Ministerin und Workshops, in denen sich Interessierte einbringen konnten. Anschließend wurden Interviews mit Experten geführt, worauf erneut eine offene Phase der Beteiligung folgte.

Im gestrigen vierstündigen „Konvent“ wurden nun verschiedene Formulierungen zu „Leitplanken“ und „Knackpunkten“ zur Abstimmung gestellt – ein zähes und zeitintensives Verfahren, das auf diejenigen, die an jenem Tag zum ersten Mal teilgenommen haben, absurd wirken musste. Birgit Böhm, Organisatorin von der Agentur „mensch und region“, erklärte, es gehe nicht darum, bis zum Konsens zu diskutieren, sondern eher um eine Art Widerstandsmessung. Ziel des Abschlusskonventes sei es nicht, diejenigen Inhalte festzuhalten, auf die sich alle einigen können. Vielmehr wolle man herausfinden, gegen welche Positionen es die geringsten Einsprüche gibt. Am Ende der vier Stunden gab es deshalb auch noch nicht allzu viel zu veröffentlichen, denn die Ergebnisse des „systemischen Konsensierens“ müssen noch errechnet werden, heißt es sehr technisch.


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Man habe sich bewusst für ein offenes Verfahren entschieden, erklärte die Ministerin. Das heißt, es sollten nicht die üblichen gewählten und hauptberuflichen Akteure zu Wort kommen. Man wollte ein Verfahren „von unten, mit oben“. Doch die Schwäche zeigte sich recht schnell am Montagvormittag. Ein Landwirt schrieb nach der ersten halben Stunde, in der es nur um Verfahrensfragen gegangen war, in den Chat der Zoom-Veranstaltung, der Zeitplan sei „für Bauern echt anstrengend“. Er könne nicht vier Stunden an einem Online-Konvent teilnehmen, er müsse halt arbeiten – auf dem Feld.

Eine weitere Stunde später meldete er sich zu Wort und sagte: „Wir sind seit anderthalb Stunden in der Veranstaltung und haben noch keine inhaltliche Position abgestimmt. Für einen aktiven Landwirt ist das Verfahren zu zäh.“ Er sagte, er wolle ja gerne dabeibleiben, aber so lohne es sich nicht. Sabine Hildebrandt, Pressesprecherin der Ministerin und Kopf des Dialogprozesses, versicherte ihm daraufhin, das bisherige Verfahren sei „durchaus konfrontativ“ gewesen und es habe „sehr spannende Diskussionen mit Perspektivwechsel in den Workshops“ gegeben. „Diskussionen inhaltlicher Art hatten wir intensiv. Jetzt versuchen wir, einen Konsens herzustellen.“ Schließlich blieb der Landwirt bis zum Schluss.

Was am Ende herauskommt, ist nun nicht zwingend ein Maßnahmenpaket. Wer das erwartet hatte, muss vorerst enttäuscht werden. Vielmehr soll der Gesellschaftsvertrag als Handlungsrahmen zu verstehen sein und als Verfahren dazu, die Bevölkerung mitzunehmen und die politischen Entscheidungen zu flankieren. Die erste Leitplanke, auf die man sich mit großer Mehrheit und wenig Widerspruch verständigen konnte, lautet deshalb auch relativ unkonkret: „Die Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten und nachhaltigen (regionalen) Land- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen mit qualitativ hochwertigen, vielfältigen Produkten zu fairen und marktfähigen Preisen entlang der Wertschöpfungskette mit hohen Umwelt-, Klimaschutz-, Gesundheits-, Arbeits-, Sozial- und Tierwohlstandards steht im Mittelpunkt.“

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Was genau das nun für die Praxis bedeutet, wird erst in der Zukunft festgelegt. Den Erfinderinnen des Gesellschaftsvertrages mit dem Titel „Landwirtschaft.Ernährung.Zukunft“ war es aber wichtig zu betonen, dass die Ergebnisse des Prozesses möglichst nah an der politischen Umsetzung platziert werden müssten. So sollen diese Ergebnisse nun einfließen in die Arbeit der niedersächsischen Nutztier-, Ackerbau-, Ernährungs- und Ökolandbau-Strategien und ihrer Beiräte. Kontrolliert werden soll dies zudem von einem noch zu bildenden Bürgerrat, der aus statistisch ermittelten Otto-Normal-Bürgern bestehen soll. Und schließlich können irgendwann aus den Ergebnissen dann auch Gesetze werden, sagte Otte-Kinast.

Das Ansinnen der Ministerin ist zweifellos ein edles. Zwar gab es die Idee eines „strukturierten Dialogs“ schon im Koalitionsvertrag von 2017. Aber angestoßen wurde der Gesellschaftsvertrag vor dem Hintergrund der massiven Bauernproteste seit 2019. Bei der Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse sagte Otte-Kinast nun, die Bilder aus den Niederlanden, wo die Proteste der Landwirte gegen die Auflagen der Politik derzeit eskalieren, verdeutlichten ihr einmal mehr, weshalb es so wichtig sei, im Gespräch zu bleiben. „Die Bauern hängen Plakate von den Autobahnbrücken. Aber was nutzt das, wenn derjenige, der darunter durchfährt, überhaupt nicht versteht, worum es geht?“, sagte sie und fügte an: „Der Gesprächsfaden darf nicht abreißen.“

Ob das komplexe und zeitaufwändige Verfahren des Gesellschaftsvertrages aber auf Dauer seinen Zweck erfüllt, bleibt doch fraglich. Denn wer hat die Zeit, sich dort dauerhaft einzubringen? Und wie stabilisierend ist ein waberndes, lebendes Papier, das permanent in zahlreichen Verhandlungen weiterentwickelt wird? Zwei Aussagen von Teilnehmerinnen zeigen das Dilemma, vor dem das Verfahren nun steht. Gisela Wicke vom Nabu plädierte vehement für die Fortsetzung: „Der Prozess ist so wichtig, dass es auf jeden Fall weitergehen muss.“ Claudia Preuß-Ueberschär vom Verein „Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft“ klagte angesichts des Schaubildes zum künftigen Fortgang jedoch über die typische „deutsche Verschachteltheit“. Ist das Verfahren zu zäh, um auf neue Krisen zu reagieren? Oder ist es gerade flexibel genug, um sich an neue Gegebenheiten stets anzupassen? Wie es mit dem Prozess weitergeht, wird im Oktober entschieden. Otte-Kinast jedenfalls hofft, dass sie selbst oder zur Not auch ihr Nachfolger den Gesellschaftsvertrag noch über Jahre weiterentwickeln wird.