Der bisherige Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Klaus Wichmann, sieht das am Dienstag verkündete Ende der AfD-Landtagsfraktion noch nicht als vollzogen an. „Nach meiner Einschätzung besteht die Landtagsfraktion fort, das haben wir der Landtagsverwaltung auch so mitgeteilt“, sagte Wichmann dem Politikjournal Rundblick.

Klaus Wichmann und Dana Guth –  Foto: Wichmann / Guth

Zwar hatten am Dienstag die drei Abgeordneten Dana Guth, Stefan Wirtz und Jens Ahrends öffentlich erklärt, aus der AfD-Fraktion ausgetreten zu sein. Dies bedeutet implizit, dass die AfD-Fraktion nur noch sechs Mitglieder hat. Da sie für den Fraktionsstatus aber mindestens sieben bräuchte, hat der Austritt von drei Abgeordneten das Ende der Fraktion zur Folge, die Fraktion muss folglich liquidiert werden.

Wichmann weist jetzt aber darauf hin, dass die drei Abgeordneten kein förmliches Austrittsschreiben an den Fraktionsvorstand gerichtet hätten. Ein solches sei aber nötig, damit der Austritt satzungsgemäß geschieht. So lange der Satzung aber entsprochen werde, bestehe die Fraktion weiter.

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Das heißt, dass im Oktober auch die nächste Überweisung der Fraktionszuschüsse, rund 100.000 Euro, möglich wäre. Unterdessen gedeihen Vermutungen, einzelne der drei Abtrünnigen könnten nach reiflicher Überlegung ihren Schritt rückgängig machen und damit den Fortbestand der Fraktion sichern. Guth selbst dürfte dazu weniger zählen.


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Derweil haben der Fraktionsaustritt der drei AfD-Abgeordneten eine rege juristische Debatte in der Landtagsverwaltung ausgelöst. Die bisherige Fraktion hört auf zu existieren, sie zerfällt in zwei Grüppchen von einmal sechs und dann drei AfD-Abgeordneten. Da in der Geschäftsordnung des Parlaments nun der Begriff der „Gruppe“ nicht enthalten ist, können diese beiden Grüppchen auch nicht für sich jeweils gemeinsam auftreten und gemeinsame Rechte geltend machen.

Wird die Bildung einer Gruppe zugelassen?

Nur jeder einzelne der neun AfD-Abgeordneten könnte jeweils als Fraktionsloser agieren. Er hätte folglich das Recht auf „angemessene“ Redezeit in den Debatten, das der jeweilige Sitzungsleiter im Landtag festlegen muss. Hierin besteht jedoch ein Risiko: Wenn sich theoretisch jeder fraktionslose Abgeordnete zu jedem Tagesordnungspunkt meldet, könnte auch eine sehr knappe Redezeit (etwa 30 Sekunden) in der Summe dazu führen, dass sie länger sprechen können als es die frühere AfD-Fraktion hätte tun dürfen. Das würde aber den Regeln der Geschäftsordnung, die sehr starke Fraktionsrechte betont, zuwider laufen.

Überlegt wird daher zwischen der Landtagsverwaltung und den parlamentarischen Geschäftsführern der anderen Fraktionen, ob der Ältestenrat vielleicht doch eine Art Gruppenbildung der sechs und der drei AfD-Abgeordneten zulässt, damit beide Grüppchen ihre Ansprüche auf sehr knappe Redezeiten bündeln und Schwerpunkte für bestimmte Debatten bilden kann.