Im Ziel sind sich SPD und CDU in der Landesregierung einig. Ob das für die Details auch gilt, wird sich noch vor der Sommerpause zeigen. Nach Ostern will Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) eine Reihe von Vorschlägen auf den Tisch legen, wie die Planung von Bauvorhaben beschleunigt werden kann. Damit sind sowohl Zuständigkeiten in den Behörden gemeint, als auch bisherige Planverfahren, die allgemein als zu umständlich und langwierig angesehen werden.

„Es muss uns gelingen, die Infrastruktur in Deutschland schneller zu ergänzen und zu erneuern“, sagte der Wirtschaftsminister nach der zweitägigen Klausurtagung der Landesregierung in Wilhelmshaven. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) fügte hinzu, Klimaschutz und Innovation seien die gemeinsamen großen Ziele der Regierung, hier hätten Sozial- und Christdemokraten mittlerweile eine sehr gute Zusammenarbeit entwickelt.


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Konkrete Einzelpunkte nannte Althusmann nicht, erwähnte aber einige kritische Punkte. So werde es auch um das Verbandsklagerecht gehen, also die Berechtigung von Umweltverbänden, gegen bestimmte Vorhaben die Gerichte anrufen zu können. In vielen Fällen könne das Land hier aber keine eigenständigen Regeln treffen, sondern müsse sich auf Vorstöße auf Bundesebene beschränken. Allerdings stehen die Niedersachsen mit der Klage über schleppende Planverfahren nicht allein. Bei den rechtlichen Neuerungen, die bundesweit nötig sind, geht es beispielsweise auch um die „materielle Präklusion“, also um die Frage, ob Interessensverbände im Laufe eines langwierigen Verfahrens noch sehr spät neue Gesichtspunkte in ein Planungsverfahren oder später einen Rechtsstreit einführen können.

Althusmann steht auf dem Standpunkt, dass dies künftig nicht mehr möglich sein solle, dass nur noch Einwände berücksichtigt werden sollen, die schon in einem sehr frühen Stadium geäußert worden sind. Wenn man dies ändere, könnten Gegner ein Großvorhaben die Planung nicht mehr mit der künstlichen Verlängerung eines Rechtsstreits torpedieren. In der Landesregierung gibt es offenbar auch Sympathien für die Art und Weise, wie beispielsweise in den Niederlanden oder in Dänemark Großprojekte geplant werden. Dort ersetzt in mehreren Punkten der Beschluss des Parlaments, der Volksvertretung, die Bürgerbeteiligung. In Deutschland herrscht hingegen die Rechtstradition, dass jeder Betroffene mit seinen individuellen Ansprüchen sehr weitgehende Einspruchsmöglichkeiten bekommt.

Maßnahmenplan zum Klimaschutz soll im April kommen

In der Kabinettsklausur wurde auch über die notwendigen Schritte für mehr Klimaschutz diskutiert. Es ging beispielsweise um die Frage, ob manche Kommunen nicht mit der Planung neuer Windkraftanlagen, wenn sie Artenschutz und Geräuschimmissionen gegen das Ziel der umweltfreundlichen Energieerzeugung abwägen sollen, überfordert sind. Die Kommunalverbände hatten allerdings jüngst alle Überlegungen, ihnen hier das Planungsrecht zu entziehen und es einer Landesbehörde zuzuordnen, barsch zurückgewiesen. Ministerpräsident Weil sagte, im April wolle das Kabinett einen „Maßnahmenplan“ vorlegen, aus dem hervorgeht, wie die Landesregierung konkret den Klimaschutz verbessern will – etwa über die Wiedervernässung von Mooren, die Sanierung von Landesgebäuden, die Erneuerung des Fuhrparkes und mehr Ladesäulen für Elektroautos.

Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium legten in der Klausurtagung eine „Innovationsstrategie 2030“ vor, aus der hervorgeht, dass 537 Millionen Euro in die Digitalisierung fließen sollen – mehr als bislang geplant. Ein „Sonderfonds für Innovation“ solle eingerichtet werden. Althusmann betonte, dass es künftig viel stärker als bisher darauf ankomme, Fördermittel nicht mehr in einzelnen Ministerien zu verwalten und von dort zu verteilen, sondern „ressortübergreifend“. Das verlange schon die neue Förderstrategie der EU, und dies sei auch eine Folge des kleiner werdenden Topfes an Zuschüssen aus Brüssel.