Viele Ärztinnen in der Praxis – aber nicht in der Selbstverwaltung
Der Frauenanteil bei den berufstätigen Ärzten liegt deutschlandweit bei 46 Prozent. In der Selbstverwaltung liegt der Anteil der weiblichen Vertreter allerdings deutlich darunter – auch in Niedersachsen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor. So sind nur zwei der sieben Vorstandsmitglieder der niedersächsischen Ärztekammer weiblich – das ist ein Anteil von 29 Prozent. In der ersten Führungsebene der Kammer gibt es lediglich drei Männer, und in der Kammerversammlung liegt der Frauenanteil der Antwort zufolge bei 22 Prozent. Mit den Zahlen liegt die Kammer im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld. Bei den Vorstandsmitgliedern tritt Bremen mit einem Frauenanteil von 60 Prozent hervor, Schlusslicht ist Baden-Württemberg mit 9 Prozent.
In einem Fall hat Niedersachsen die rote Laterne
Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Zahnärztinnen, deren Anteil bundesweit bei 44,6 Prozent liegt. Das spiegelt sich nicht in den Zahnärztekammern wider. Auch hier sind in Niedersachsen nur zwei von sieben Vorstandsmitgliedern weiblich. Die Zahnärztekammer Baden-Württemberg und die Bundeszahnärztekammer haben hier eines gemeinsam: Der Frauenanteil bei den Vorstandsmitgliedern liegt in beiden Kammern bei null Prozent. Ebenfalls ein hohes Ungleichgewicht gibt es bei den Vertragsärztinnen und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Anteil der Vertragsärztinnen liegt bei 45 Prozent, der der angestellten Ärztinnen sogar bei 55 Prozent. Die beiden Vorstandsvertreter der Kassenärztlichen Vereinigung in Niedersachsen sind allerdings Männer. In der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung hat Niedersachsen beim Frauenanteil sogar die rote Laterne. Nur vier der 50 Vertreter sind weiblich (8 Prozent). Am höchsten ist der Frauen-Anteil mit 40 Prozent in Thüringen.
Den Frauenanteil in den Gremien der Selbstverwaltung zu steigern, sei für eine Erhöhung der Repräsentativität ein wichtiges Ziel, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Gesetzliche Vorgaben gebe es dazu aber bisher nicht. Das Ziel scheint im neuen Koalitionsvertrag auch wieder ein wenig aus dem Blick geraten zu sein. In der Vereinbarung von Union und SPD aus dem Jahr 2013 hieß es noch: „Durch geeignete Maßnahmen wollen wir erreichen, dass das repräsentative Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung optimiert wird.“ Im Vertrag, der jetzt bei Union und SPD zur Abstimmung steht, wird zwar festgestellt, dass Frauen in Führungspositionen noch immer unterrepräsentiert sind. Einen speziellen Hinweis auf den Frauenanteil in der Selbstverwaltung gibt es aber nicht mehr.