Im Landtag hält sich der Verdacht, dass das Innenministerium Anfang August womöglich bewusst eine FDP-Landtagsanfrage nicht richtig beantwortet hat. Damals war bekannt geworden, dass vertrauliche Akten des Landeskriminalamtes abhanden gekommen waren.

Foto: Artem Cherednik, SPD

Die FDP fragte am 17. Juli nach, ob es derzeit noch andere eingestufte Akten des Ministeriums gebe, „deren Verbleib unklar ist oder die seit mehr als einem Monat im Aktenbestand fehlen“. Am 1. August antwortete das Innenministerium: „Weitergehende Erkenntnisse zu einem ungeklärten Verbleib eingestufter Akten konnten im Rahmen der kurzfristigen Erhebung nicht erlangt werden. Im Ministerium selbst liegen Hinweise auf das Fehlen von eingestuften Dokumenten nicht vor.“

22 Aktenzeichen fehlen noch

Inzwischen musste das Ministerium einräumen, dass der hannoversche Polizeipräsident Volker Kluwe am 24. Juli über ein Problem informiert wurde: Mehr als 100 Akten seien nicht auffindbar gewesen, da die Aktenzeichen sich nicht klar zuordnen lassen konnten. Eine intensive Recherche in der Polizei hat mittlerweile ergeben, dass in 70 dieser Fälle die Zuordnung doch möglich ist – zuweilen wurden mehrere Vorgänge unter einem einzigen Aktenzeichen zusammengefasst.

Am 31. Juli informierte Kluwe den Landespolizeipräsidenten Axel Brockmann über diesen Vorgang, also die Spitze der Polizeiabteilung des Innenministeriums. Am 1. August dann formulierte das Innenministerium die Antwort an die FDP – zu einem Zeitpunkt, als in der Polizei von 30 Aktenzeichen nicht bekannt war, ob die dazu gehörenden Akten vorhanden sind.

Inzwischen, Ende September, trifft dies für 22 Aktenzeichen zu. Ist also die Antwort an die FDP, im Innenministerium lägen „Hinweise auf das Fehlen von eingestuften Dokumenten nicht vor“, eine bewusste Falschaussage und damit ein Verstoß gegen Artikel 24 der Landesverfassung (Anfragen im Landtag müssen „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantwortet werden“)?

FDP-Fraktionschef Stefan Birkner erklärte, die FDP-Anfrage sei „nicht wahrheitsgemäß und somit verfassungswidrig“ beantwortet worden. Er erwarte, dass Innenminister Boris Pistorius dazu „persönlich noch einmal Stellung bezieht“ und im Innenausschuss vorträgt.


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Das Ministerium hatte mitgeteilt, weder Pistorius noch sein Staatssekretär Stephan Manke hätten bis zum 26. September von den verwirrenden Aktenzeichen gewusst, dies sei Ende Juli allein Kluwe und Brockmann bekannt gewesen – beide seien sich einig gewesen, dass der Vorgang „von der FDP-Fragestellung nicht umfasst und deshalb nicht zu berücksichtigen sei“.