Verlage empört: Weiter Streit um Online-Angebot von ARD und ZDF
Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sehen der Ministerpräsidentenkonferenz, zu der sich die Länder-Regierungschefs am morgigen Donnerstag in Berlin treffen, mit gemischten Gefühlen entgegen. Denn im dauernden Streit zwischen den Verlegern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zeichnet sich bei den Ländern offenbar eine Haltung ab, die ARD und ZDF weiter entgegenkommt – und damit geeignet sein könnte, die Situation der Verlage weiter zu schwächen. Das geht aus internen Unterlagen hervor, die dem Politikjournal Rundblick vorliegen. Demnach ist der überwiegende Teil der Bundesländer nicht gewillt, auf die Bedenken des Verbandes der Zeitschriftenverleger (VDZ) und des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) einzugehen. Zankapfel ist das Online-Angebot der Sender, das nach bisherigen Vorgaben „nicht presseähnlich“ sein darf. Die Interpretation aber, was das genau heißt, ist recht umstritten.
Mehrheit der Staatskanzleien wollen keine schärferen Grenzen zeigen
Schon im vergangenen Oktober hatten VDZ und BDZV in einer Stellungnahme zum Textvorschlag für eine veränderte Fassung des Rundfunkstaatsvertrags beklagt, dass „eine erhebliche Verschlechterung der aktuell geltenden Rechtslage“ zu erwarten sei. Das Schreiben, das dem Rundblick vorliegt, erwähnt dabei die Sorge, das bisherige Verbot presseähnlicher Darstellungen werde „aufgeweicht“ und durch verschiedene komplizierte Vorgaben verwässert. In einer aktuellen Beschreibung der Situation wenige Tage vor der Ministerpräsidentenkonferenz heißt es nun, die überwiegende Mehrheit der Staatskanzleien wollten ARD und ZDF keine schärferen Grenzen aufzeigen. Die Zeitungsverleger beklagen, dass das Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender sehr detailliert ist, viele längere Texte enthält und die vorgeschriebene feste Anbindung an die Fernseh- und Rundfunksendungen häufig fehle. Im Wettbewerb mit den Online-Auftritten der Regionalzeitungen allerdings nutzten die Sender hier einen ungerechtfertigten Startvorteil, weil sie sich in ihrer Finanzierung auf die Einnahmen der Gebührenzahler stützen könnten. Die Sender erwidern, dass sie mit den Online-Angeboten ihrer Informationsverpflichtung nachkommen.
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Ein Kompromissvorschlag, den die Verleger angeboten hatten, findet offenbar kaum Anklang im Kreis der Staatskanzleien der 16 Bundesländer. Die Verleger hatten vorgeschlagen, dass die Telemedienangebote der Sender „durchgängig im Schwerpunkt audiovisuell oder auditiv gestaltet“ sind – also nicht textlastig. Angebotsübersichten, Schlagzeilen oder kurze Einleitungen sollten aber statthaft sein. Der Entwurf, der heute den Staatskanzleichefs und morgen den Ministerpräsidenten zur Beratung vorliegt, greift das zwar im Prinzip auf. Dort heißt es auch, dass die Online-Auftritte „keinen Schwerpunkt Text“ haben sollten. Allerdings gibt es Einschränkungen. So seien Textpassagen zulässig, sofern es sich um Hintergrundinformationen zu Sendungen handelt. Außerdem beziehe sich „presseähnlich“ allein auf die Texte. Die Verleger folgern daraus, dass nun ein einziges Video als Anknüpfung an den Online-Auftritt eines Senders genüge, damit der Beitrag als „nicht mehr presseähnlich“ und damit zulässig erscheinen könne. Nach Ansicht der Verleger bedeutet „presseähnlich“ in Wahrheit, dass es um eine Verknüpfung von Texten und unbeweglichen Bildern handelt. Insofern stimme die Definition im Entwurf nicht.
Vorschlag stammt aus Sachsen-Anhalt
Ob der Protest der Verleger, der angeblich vor ein paar Tagen noch einmal in Schreiben an die Länder-Regierungschefs unterstrichen wurde, kurz vor der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz Wirkung zeigt und zu Änderungen führt, ist gleichwohl unwahrscheinlich. Immerhin stammt der von den Verlegern gerügte Vorschlag, für den sich eine breite Mehrheit abzeichnet, aus der Feder von Sachsen-Anhalt – und das ist ein Land, das bisher der Macht von ARD und ZDF eher kritisch gegenüberstand.