Christoph Plett, Vorsitzender des Landtags-Rechtsausschusses und CDU-Abgeordneter, ermuntert die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative. Die Frage, welche Vergütung Betriebsratsmitglieder erhalten dürfen, müsse im Betriebsverfassungsgesetz des Bundes präzisiert werden. Hintergrund ist der Rechtsstreit rund um die VW-Vergütungen.

Foto: Volkswagen AG

Der Bundesgerichtshof hatte ein Urteil des Landgerichts Braunschweig aufgehoben, wonach den VW-Betriebsratsmitgliedern wegen ihrer teilweise sehr hohen Bezüge keine Untreue vorzuwerfen sei. Bundesgerichtshof und Bundesarbeitsgericht beurteilen diese Frage offensichtlich unterschiedlich, deshalb ist laut Plett zwingend eine Klarstellung im Betriebsverfassungsgesetz nötig.

„Wenn wir die Arbeit der Betriebsräte ernst nehmen, müssen wir für Rechtssicherheit sorgen.“

Christoph Plett

Mehrere Betriebsratsmitglieder, denen VW wegen der BGH-Rüge die Vergütungen kürzen will, sind dagegen schon vor die Arbeitsgerichte in Hannover, Braunschweig und Emden gezogen. Plett sagte der „Braunschweiger Zeitung“: „Wenn wir die Arbeit der Betriebsräte ernst nehmen, müssen wir für Rechtssicherheit sorgen.“