Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Müller, der von 1999 bis 2011 saarländischer Ministerpräsident war, hat vor Initiativen zum Verbot der AfD gewarnt. In einer Festveranstaltung der niedersächsischen CDU zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes sagte Müller, ein Parteienverbot sei im demokratischen Rechtsstaat „ein Widerspruch in sich“. Damit werde ein Weg beschritten, den man verkürzt so beschreiben kann: „Es ist der Versuch, die Freiheit zu schützen dadurch, dass man sie beseitigt.“ Die Demokratie lebe gerade von der Auseinandersetzung über den richtigen Weg – und zwar mit den Kräften der besseren Argumente. Das beziehe auch den Streit mit extremen Positionen ein.

Skeptisch beurteile er Stimmen, die Vergleiche zur Weimarer Republik ziehen und daraus das Parteienverbot ableiten wollten. „Die Weimarer Republik ist nicht an zu wenigen Verboten zugrunde gegangen, sondern deshalb, weil zu wenige Menschen bereit waren, für die Demokratie zu kämpfen.“ Dieser Kampf müsse die Bereitschaft zum Streit sein, auch gegenüber Autokraten und antidemokratischen Strömungen. „Eine Verteidigung der Demokratie über den Weg von Verboten wird nicht gelingen.“ Ein Verbotsverfahren werde sehr lange dauern, im Fall der NPD seien es vier Jahre gewesen, und dort seien die demokratiefeindlichen Aussagen klar schriftlich belegbar gewesen. „Ich habe die Aufsätze von Herrn Höcke und Herrn Krah gelesen. Das ist nicht das, was sie denken“, sagte Müller. Bis zu einer Verbotsentscheidung könne die AfD dann „als Märtyrer“ auftreten, und beim Scheitern eines Verbotsantrages habe die Partei einen Persilschein. Gelinge das Verbot, werde man zwar die Partei, nicht aber die Gesinnung vieler ihrer Anhänger beseitigen. „Es gilt hier: Wir müssen in der Demokratie einiges aushalten, und wir müssen streiten.“
„Die Unterscheidung in Pass-Deutsche und Bio-Deutsche, wie sie bei einem Treffen von Rechtsextremen in Potsdam vorgenommen wurde, verstößt gegen die Verfassung.“
Müller warnte auch vor einem „gängigen Ritual“ bei Angriffen auf Politiker oder Polizisten und Rettungskräfte: „Erst sind alle empört, dann wird Solidarität mit den Opfern erklärt. Dann gibt es Schuldzuweisungen nach rechts, danach kommt die Forderung nach härteren Strafen. Im nächsten Schritt wird beteuert, man wolle die vorhandenen Strafvorschriften entschlossen anwenden – und danach geht man dann wieder zur Tagesordnung über.“ Dieses Ritual stimme schon deshalb oft nicht, weil die „Schuldzuweisung gegen rechts“ oft gar nicht zutreffe. Das Problem liege oft auch nicht in den zu geringen Strafzumessungen, sondern darin, dass die Staatsanwaltschaften überlastet seien. „Wenn wir jährlich in mehreren Fällen Untersuchungshäftlinge freilassen müssen, weil die Zeit zur Formulierung einer Anklage nicht reicht, dann kommt der Rechtsstaat ins Schlingern.“ Der frühere Bundesverfassungsrichter fügte in seinem Festvortrag noch einige Aussagen zu aktuellen Diskussionen über Reformen des Grundgesetzes hinzu. Vor allem Artikel 1 sei wichtig, da der Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ garantiere, dass niemals ein Kollektiv über dem Individuum stehen dürfe. „Die Unterscheidung in Pass-Deutsche und Bio-Deutsche, wie sie bei einem Treffen von Rechtsextremen in Potsdam vorgenommen wurde, verstößt gegen die Verfassung.“ In der aktuellen Diskussion über eine Änderung des Abtreibungs-Paragraphen im Strafgesetzbuch meinte Müller, er rate davon ab, „das errungene Maß an gesellschaftlichem Frieden in dieser Frage zu gefährden“. Was die Forderungen nach einer zwingenden Parität auf den Landeslisten für Wahlen angeht, ist Müller auch skeptisch: „Laut Artikel 38 des Grundgesetzes ist jeder Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes. Wenn man für Männer und Frauen Quoten einführt, dann müsste man es auch für andere Gruppen tun. Das aber würde den Grundsatz der Gesamtrepräsentation auflösen.“
In einem Bereich des Grundgesetzes sieht Müller aber, wie er sagt, „ein Demokratieproblem“: „Wir haben zwischen Bund und Ländern inzwischen ein Kuddelmuddel an Zuständigkeiten und Finanzverantwortlichkeiten. Die Menschen wissen bei Wahlen nicht mehr, wer für etwas zuständig und verantwortlich ist. Nötig ist deshalb eine neue Föderalismuskommission, die am Ende zu einer sauberen Trennung der Aufgaben und der Finanzverantwortlichkeit führt.“
In der CDU-Veranstaltung sagte der Landesvorsitzende Sebastian Lechner, es habe sich inzwischen „ein leistungsfeindlicher Verbund-Föderalismus entwickelt“, Reformen seien angesagt. In einer Podiumsdiskussion äußerte sich der frühere Thüringer Ministerpräsident Bernhard Vogel (91): „Wir müssen bei allen Problemen den Menschen Mut machen, dass sie über Engagement für die Demokratie vieles bewirken können.“ Alt-Bundespräsident Christian Wulff meinte, bei einer großen Mehrheit der Wähler für Antidemokraten sehe er schwarz: „Wenn ein AfD-Mann zum Kanzler wird und der Bundestag Grundrechte antastet, dann müssen wir Widerstand leisten.“ Die JU-Landesvorsitzende Karoline Czychon erklärte, die Demokratiebildung setze viele Diskussionen voraus. „Da ist es ein Problem, wenn selbst Eltern nicht mehr mit ihren Kindern sprechen.“ Anna-Nicole Heinrich, Präses der EKD-Synode, forderte „Rituale, die uns die Wichtigkeit der demokratischen Ordnung verdeutlichen“.


