Heiko Leitsch, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, hat gestern eine wichtige Entscheidung des 5. Senats seines Gerichts mitgeteilt: Die zwölf Berufsfeuerwehrleute aus Oldenburg, die auf Anerkennung ihrer Rufbereitschaft als Dienstzeit geklagt hatten, bekommen im vollen Umfang recht. Fünf Berufsfeuerwehrleute aus Osnabrück haben mit ihrer Klage teilweise Erfolg. Im Streit ging es um die Frage, ob die […]

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